Sechswöchige Antragsfrist für Verdienstentgangsentschädigung laut Epidemiegesetz läuft heute aus | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Sechswöchige Antragsfrist für Verdienstentgangsentschädigung laut Epidemiegesetz läuft heute aus

0 230

Wien (OTS) – „Heute sind es genau sechs Wochen ab Dienstag nach Ostern. Somit müssen kleine Geschäfte mit weniger als 400m² Geschäftsfläche spätestens heute einen Antrag auf Entschädigung des Verdienstentgangs stellen“, erinnert Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV). Er bezieht sich dabei auf Anträge nach §32 des Epidemiegesetzes von 1950, die den Verdienstentgang durch die Corona-bedingten Schließungen abgelten sollen.

Der SWV stellt einen solchen Antrag kostenlos auf seiner Homepage unter:
[https://www.wirtschaftsverband.at/news-detail/musterantrag-fuer-die-verguetung-auf-verdienstentgang-nach-epidemiegesetz.html]
(https://www.wirtschaftsverband.at/news-detail/musterantrag-fuer-die-verguetung-auf-verdienstentgang-nach-epidemiegesetz.html) zur Verfügung. „Unser Antrag wurde bereits viele, viele Male abgerufen und auch SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen haben um die Genehmigung, diesen verwenden zu dürfen, gebeten“, erklärt Matznetter, der den Antrag persönlich aufgesetzt hat. Berufliche ParteienvertreterInnen müssen nämlich beim SWV um Freigabe ansuchen, wenn sie den Antrag verwenden wollen.

„Ich empfehle allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die aufgrund der Corona-Schließungen einen Umsatzrückgang hinnehmen mussten, diesen Antrag einzubringen. Somit könnten diese Betriebe vielleicht doch noch zu der Entschädigung kommen, die ihnen zusteht“, sagt Matznetter.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Österreich

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.