GW: Urteil zu Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende sofort umsetzen
Wien (OTS) – Mit der gestern ergangenen Entscheidung Ro 2019/09/0011-5 des VwGH wurde klargestellt, dass Asylwerbenden in Österreich nach 3-monatigem Aufenthalt im Land der volle Arbeitsmarktzugang zu gewähren ist. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013, die seit Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt werden hätte müssen.
„Dass Österreich seit Jahren Menschen die Möglichkeit sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen verwehrt hat, ist eine Schande. Es ist eine Frage der Menschenrechte, dass alle im Land ansässigen Menschen die gleichen Rechte auf ein selbstbestimmtes Leben haben. Dazu gehört auch die Chance sich den Lebensunterhalt selbst zu verdienen und durch das Arbeitsleben integrierter Teil der Gesellschaft zu sein.“ sagt Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft. Und: „Vielleicht lösen wir damit auch die Probleme in Branchen, in denen wir nach wie vor auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sind.“
Die Entscheidung muss nun rasch in der Legistik umgesetzt werden. „Wir erwarten dabei, dass auch eine Klarstellung bei der Frage der Fortsetzung der Beschäftigung im Falle negativer Erstbescheide erfolgt. Es ist einfach widersinnig, dass über die Arbeit integrierte Menschen im offenen Verfahren aus dem Arbeitsmarkt wieder ausgestossen werden.“ so Sabine Jungwirth. Die Grüne Wirtschaft fordert daher die zuständige Bundesministerin Christine Aschbacher auf das Ausländerbeschäftigungsgesetz unverzüglich anzupassen.
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