Gewerkschaft vida hält Kombilohn-Vorschlag der WKÖ für absurd
Wien (OTS) – „Wir verstehen die Nöte der Arbeitgeber, aber mir ist völlig schleierhaft, warum der Wirtschaftskammer-Spartenobmann Mario Pulker jetzt den Kombilohn für Tourismusbeschäftigte ins Spiel bringt. Der Kombilohn ist eine Förderung für WiedereinsteigerInnen, die am Arbeitsmarkt schwer Fuß fassen können und deren Einkommen sehr gering ist“, sagt Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus der Gewerkschaft vida. Beim Kombilohn kommen zum regulären Einkommen AMS-Zuzahlungen hinzu. Am Ende des Tages bringe das laut Tusch aber keinen einzigen unverschuldet arbeitslos gewordenen Menschen in der derzeitigen Krise wieder in Beschäftigung: „Und diese Wiederbeschäftigung muss ja unser Ziel sein.“
Für gezielte Eingliederung von Langzeitarbeitslosen oder gesundheitlich eingeschränkten Personen, die in einem ersten Schritt vielleicht keine Vollzeitstelle annehmen können, könne das Kombilohn-Modell ein guter Weg sein. „Wenn die Arbeitgeber bereit sind, diese Personengruppen wieder in Beschäftigung zu bringen, dann ist das zu begrüßen. Flächendeckender Kombilohn ist aber der komplett falsche Weg und wir fordern die WKÖ daher auf, beim gemeinsamen Vorschlag der Kurzarbeit zu bleiben“, legt der Gewerkschafter nach:
„Der Kombilohn ist im konkreten Fall eine absurde Idee.“
In diesem Zusammenhang vermisst Tusch konkrete Maßnahmen zur Minimierung der Arbeitslosenzahlen sowohl in der Gastro-Verordnung, deren Veröffentlichung nach wie vor auf sich warten lässt, als auch in dem von der Regierung präsentierten Wirte-Paket. „Es braucht endlich Maßnahmen, die Arbeitsplätze langfristig absichern und Betrieben in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Perspektive geben. Das Wirte-Paket wird dies nicht erfüllen. Die Sozialpartner haben der Regierung im Tourismusbereich Vorschläge gemacht, wie es nach der bestehenden Kurzarbeit weitergehen kann und was es im Bereich der Saisonbetriebe braucht, nämlich auch die Möglichkeit der Kurzarbeit“, stellt der vida-Gewerkschafter klar und betont, dass beispielsweise das Verändern der Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke von 20 auf 10 Prozent ein entsprechendes Gästeaufkommen inklusive Konsumation voraussetzt. Auch die in Aussicht gestellte adaptierte Aushilfskräfte-Regelung wirft Tusch der Regierung zurück:
„Bei über 100.000 Arbeitslosen aus der Branche braucht es keine Aushilfen, die bereits anderswo sozialversichert sind.“
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