VSV/Kolba: Rechtsschutzversicherungen zahlen bei Pandemie nicht
Wien (OTS) – In Zeiten der Covid-19 Pandemie herrschen am Markt “Wild West Szenen”. Besonders die Tourismusindustrie ignoriert geltendes Recht, dass bei Flugabsagen die Flugpreise zurückzuzahlen sind, und bei kostenlosen Rücktritten wegen Unzumutbarkeit der Reise ebenso. Die Fluglinien und Veranstalter versuchen die Kunden mit Gutscheinen oder Umbuchungen zu umgarnen, um die schlichte Rückzahlung des Reisepreises hinauszuschieben.
”Am Reisemarkt herrschen derzeit beim Wettlauf auf Staatshilfen “Wild Westszenen”. Kundengelder werden illegal zurückbehalten,” sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Zwangsgutscheine” sollen Barzahlungen abwehren. Doch diese Gutscheine sind nicht insolvenzgesichert und eigentlich eine Schuldverschreibung für den Veranstalter. Bei dessen Insolvenz ist das Papier nichts mehr wert.”
Bei glasklarer Rechtslage sollte es kein Problem sein, ausstehende Gelder einzuklagen. Doch stösst man auf das Problem, dass so ein Prozess in Österreich sehr teuer und unkalkulierbar ist. Daher können sich solche Prozesse nur Menschen mit Rechtsschutzversicherung leisten.
”Doch die Versicherer kennen eine Ausschlussklausel für höhere Gewalt, die sie zunehmend heranziehen, um Klagen nach Reisestornos abzulehnen.” weiss Kolba. Das schwächt die Situation der Reisenden enorm.” Sie müssen das üble Spiel mit Gutscheinen und Umbuchungen mitspielen, in der Hoffnung irgendwann Geld zurück zu bekommen.
”Wir halten die Klausel für intransparent und gröblich benachteiligend. Der VSV hat daher den VKI ersucht mit Verbandsklage gegen diese Klauseln vorzugehen. Dem VSV wird vom Gesetzgeber dieses “scharfe Schwert“ verwehrt.
In der Krise Verbraucherrechte ausbauen wäre das Gebot der Stunde. Doch tatsächlich denkt man über Beschneidungen nicht hinaus,” sagt Kolba.
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