Wo bleibt Regierungs-Plan für Bildungseinrichtungen mit PädagogInnen, ÄrztInnen und Kinderrechts-ExpertInnen?
Wien (OTS) – Das Netzwerk Kinderrechte Österreich erinnert die Bundesregierung an die Bundesverfassung: „Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“ Auch die Worte des UNO-Generalsekretär António Guterres vom 17.4.20 sind bei der österreichischen Bundesregierung scheinbar noch nicht angekommen:
„Was als öffentlicher Gesundheitsnotstand begann, hat sich zu einem gewaltigen Test für das globale Versprechen, niemanden zurückzulassen, entwickelt. […] Lassen Sie uns unsere Kinder schützen und ihr Wohlergehen sicherstellen.“ (in voller Länge auf www.kinderhabenrechte.at)
„Selbst wenn die durch das Virus verursachte Krankheit bei Kindern mild verläuft, sind Kinder eine bedrohte Gruppe. Unsere Sorge gilt allen Kindern und Jugendlichen in Österreich, genauso aber auch den unbegleiteten minderjährigen MigrantInnen, die in überfüllten Flüchtlingslagern in Griechenland leben.“ so Dr. Ernst Berger, Kinder- und Jugendpsychiater und Mitglied des Leitungsteams des Netzwerks Kinderrechte Österreich.
Erst seit kurzem wird auf die Gefahren hingewiesen, denen Kinder durch das Leben unter isolierenden Bedingungen ausgesetzt sind:
Bildung und Sicherheit – zwei zentrale Kinderrechte – sind nicht gewährleistet. Gewalt in Familien wird durch Arbeitsplatz- und Einkommensverluste gefördert. Nicht nur bildungsferne und armutsgefährdete Familien können ihre Kinder beim distant learning nicht ausreichend unterstützen. Die öffentlichen Bildungseinrichtungen – Kindergärten und Schulen – müssen ihre Funktion wieder aufnehmen.
„Jetzt geht es darum, Betreuung und Betreuungsqualität unter COVID-Bedingungen sicherzustellen! Prüfungen zu ordnen ist zu wenig! Lernen und Gemeinschaft müssen organisiert werden! Dazu brauchen wir das Wissen jener, die in der täglichen Praxis mit Kindern arbeiten:
Wie kann der Alltag in Kindergärten gestaltet werden? Wie kann Betreuung UND Schutz stattfinden? Die Antworten auf diese Fragen müssen JETZT entwickelt werden. Und zwar in dialogischen Prozessen gemeinsam mit jenen, die etwas davon verstehen. Das sind PädagogInnen, ÄrztInnen, Kinderrechts-ExpertInnen, als auch SchülerInnen selbst. Ministerielle Weisungen können nur das Resultat dieser Prozesse sein, nicht der Anfang!“ so Ernst Berger weiter, der als ehemaliger Leiter der Kinder-Abteilung am Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel und Bildungsexperte, Erfahrung mit solchen herausfordernden Situationen hat.
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Verantwortung für Kinder nicht an den Grenzen Österreichs enden darf! Österreich hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.
Die Evakuierung der Flüchtlingslager in Griechenland zur Vermeidung der Entstehung eines neuen Covid-Hotspots wäre auch für die dort lebenden Kinder der sinnvollste Schritt. Das Mantra von der „Hilfe vor Ort“ wird unter Katastrophenbedingungen sinnlos. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments weisen auf 1600 unbegleitete minderjährige MigrantInnen hin, die in andere EU-Länder gebracht werden sollen. Wir fordern die Bundesregierung auf, zumindest einen Minimalbeitrag zu leisten und sich an diesem Schritt zu beteiligen. Die Verweigerung, dem Beispiel anderer europäischer Staaten zu folgen, ist unmenschlich und lässt jede Verantwortung gegenüber Kindern, egal welcher Herkunft, vermissen.
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