Bonitätsprüfungen in Zeiten von Covid-19 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bonitätsprüfungen in Zeiten von Covid-19

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Wien (OTS) – In einem Schulterschluss der führenden österreichischen Kreditauskunfteien mit der Bundesregierung wird auf die aktuelle Krisensituation Rücksicht genommen, wobei die Interessen der kreditgebenden Wirtschaft als Kunden der Kreditauskunfteien ebenso berücksichtigt wurden.

Creditreform Österreich hat gemeinsam mit weiteren Kreditauskunfteien an diesem Schulterschluss im Sinne aller Stakeholder mitgewirkt. Seit mehr als 140 Jahren stellt Creditreform für seine Kunden Bonitätsauskünfte für deren Risikomanagement bereit, damit diese die Ausfallsrisiken ihrer Geschäftspartner bewerten können. Als Kreditauskunftei ist Creditreform insbesondere seinen Kunden gegenüber verpflichtet, ein präzises Bild von wirtschaftlichen Zuständen zu zeichnen. Gleichzeitig sind dabei natürlich immer auch die berechtigten Interessen der Unternehmen zu wahren, über die Informationen weiter gegeben werden. Insofern haben Kreditauskunfteien gerade in einer Krisenzeit wie der derzeitigen COVID-19 Pandemie, eine besonders verantwortungsvolle volkswirtschaftliche Rolle für alle Marktteilnehmer. Dieser Verantwortung wird mit der gemeinsamen, ab sofort gültigen und für die Dauer der Covid-19-Maßnahmen befristeten Absichtserklärung der führenden österreichischen Kreditauskunfteien gegenüber der Bundesregierung entsprochen.

Die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Corona-Hilfspaket der österreichischen Bundesregierung, um Unternehmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie zu unterstützen, sollen nicht nachteilig für die Bonitätsbewertung gelten. Sie werden im Gegenteil als ein positives Zeichen für zukunftsorientiertes und proaktives Unternehmertum sowie als eine wesentliche Maßnahme, um das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens zu sichern, gewertet. In diesem Sinne wird dies für die Zeit der COVID-19 Maßnahmen auch von Creditreform Österreich bei der Bonitätsbewertung berücksichtigt werden.

Unternehmen, welche solche Leistungen der österreichischen Bundesregierung in Anspruch nehmen (z.B. Kurzarbeit, bewilligte Förderung aus Härte- oder Corona-Hilfs-Fonds sowie Förderungen durch aws oder ÖHT), können nun auf Eigeninitiative diesbezügliche Informationen, die diesen Umstand bestätigen, ab sofort über eine zentrale Einmeldestelle, die als technischer Dienstleister der Branche fungiert, an die involvierten Kreditauskunfteien übermitteln. Die Einmeldestelle leitet die Informationen an die einzelnen Kreditauskunfteien weiter, damit diese die Informationen in ihre Bewertung der Bonität des jeweiligen Unternehmens einbeziehen können.

Creditreform Österreich sowie alle anderen teilnehmenden Kreditauskunfteien leisten damit im Rahmen der COVID-19 Krise einen wichtigen Beitrag für die kreditgebenden Unternehmen sowie für die Gesamtwirtschaft.

Unternehmen, die von der aktuellen Krise betroffen sind und die Fördermaßnahmen der Bundesregierung in Anspruch nehmen, sollen keine zusätzlichen, unnotwendigen Hürden bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit erfahren.

Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie in Kürze auf der Homepage des zuständigen Fachverbands Finanzdienstleister der WKÖ: [www.wko.at/finanzdienstleister]
(http://www.wko.at/finanzdienstleister)

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