Land NÖ leitet auf Wunsch der ASFINAG Anpassung des Vogelschutzgebiets an geplanter S8 ein
St. Pölten (OTS/NLK) – Um neue Möglichkeiten im Verfahren zur Bewilligung der S8 Marchfeld Schnellstraße zu eröffnen, hat die ASFINAG in einem Brief an das Land Niederösterreich darum ersucht, das bestehende Vogelschutzgebiet anzupassen. Das Land Niederösterreich leitet nun die Anpassungen ein.
„Das Land Niederösterreich wird die von der ASFINAG eingebrachten Vorschläge umsetzen. Das Ziel muss sein, die ASFINAG dabei zu unterstützen, alle Möglichkeiten im Verfahren zu ergreifen, damit die Betroffenen im Marchfeld möglichst rasch entlastet werden können“, erklärt Niederösterreichs Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko.
Eine solche Anpassung würde laut ASFINAG ein sogenanntes Ausnahmeverfahren zur Genehmigung der Trasse ermöglichen. In einem solchen Verfahren kann dann von der ASFINAG dargelegt werden, dass ein höheres öffentliches Interesse an der Entlastung der Anrainerinnen und Anrainer besteht und Alternativen nicht geeignet sind, um dieses Ziel zu erreichen. Die Klubobleute der Landesregierungsfraktionen ÖVP, SPÖ und FPÖ haben sich daraufhin dafür ausgesprochen, diese Anpassung vorzunehmen.
Das Land Niederösterreich kommt diesem Wunsch der ASFINAG nach. Mit dem heutigen Tag startet die öffentliche Auflage des Verordnungsentwurfs zur Anpassung des Schutzgebietes. Eine Beschlussfassung der Verordnung durch die NÖ Landesregierung wird dadurch nach Ostern möglich sein.
Gleichzeitig wird das Land Niederösterreich die bestehenden Schutzmaßnahmen für den Triel im bestehenden Naturschutzgebiet intensiveren. Dieser Schritt wurde bereits im mündlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht angekündigt und umfasst etwa die zusätzliche Anlage von besonders geeigneten und von Störungen beruhigte Brut- und Nahrungshabitate, weitere Gebietsberuhigungen, eine Ausweitung der Beweidung. All das wird in Abstimmung mit den Grundeigentümern passieren und durch das Technische Büro für Biologie Mag. Dr. Rainer Raab abgewickelt.
Diese Informationen werden in Abstimmung mit der ASFINAG auch dem Bundesverwaltungsgericht zur Kenntnis gebracht.
Nähere Informationen beim Büro LR Schleritzko unter 02742/9005-13546, Florian Krumböck, e-mail florian.krumboeck@noel.gv.at.
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