Österreichs Apotheken durch Standesvertretung behindert - | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Österreichs Apotheken durch Standesvertretung behindert –

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Wien (OTS) – Mit einer regelrechten Diskriminierung durch die eigene Standesvertretung werden Österreichs Apotheken an der erfolgreichen Teilnahme am wachsenden Online-Markt für Arzneimittel, Drogeriewaren und Nahrungsergänzungsmittel behindert. So bestehen für österreichische Apotheken völlig veraltete Werbeverbote in den Standesregeln, während ausländische Apotheken, insbesondere ausländische Versandapotheken-Großkonzerne, deren Angebot sich eindeutig an Kunden in Österreich wendet, diesen Werbeverboten und -beschränkungen nicht unterliegen.

„Dies führt zur paradoxen Situation, dass eine ausländische Onlineshop-Apotheke mit österreichischer at-Domain mit Fernseh-, Print- und Radiowerbung sowie mit aggressiven Preisauszeichnungen ohne Probleme werben kann, während wir als österreichische Online-Apotheke medistore.at von der eigenen Standesvertretung zu hohen Geldstrafen verurteilt werden, wenn wir mit einem geringen Budget eine informative Radiowerbung ohne jegliche Preisauszeichnung kommunizieren. Das ist wettbewerbsverzerrend, wir werden diese Ungerechtigkeit nun mit juristischen Mitteln zu beseitigen versuchen!“, erklärt dazu Mag. Rudolf Mather, Gesellschafter der Wiener Stern Apotheke in Ottakring, die auch die Onlineplattform medistore.at nutzt.

Ztl.: Standesvertretung behindert eigene Mitglieder zugunsten ausländischer Großkonzerne.

„Die Regeln der Berufsordnung der Apotheker nehmen daher bewusst eine Schlechterstellung der österreichischen Apotheker gegenüber ausländischen Versandapotheken, zumeist Großkonzerne mit internationaler Reichweite, in den eigenen Standesregeln, die teils auch den EU-Arzneimittelrichtlinien widersprechen, in Kauf. Die normierten und nur für österreichische Apotheken geltende Verbote, mit Preisen und Preisnachlässen zu werben, stellen spätestens seit der Liberalisierung des Onlinehandels eine durch nichts argumentierbare Inländerdiskriminierung dar. Es ist paradox: Damit behindert die Standesvertretung die eigenen Mitglieder an der erfolgreichen Marktteilnahme, weil die Standesvertretung immer wieder monoton behauptet, dass die Berufsordnung weder verfassungs- noch unionsrechtswidrig wäre!“, so Mather weiter.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass der Anteil ausländischer Konzerne am österreichischen Online-Apothekenhandel bereits 97% beträgt, während sich die österreichischen Marktteilnehmer insgesamt die übrigen 3% teilen. „Obwohl wir ohnehin als österreichische Apotheke im Gegensatz zu den ausländischen Konzernen tagtäglich nur in Österreich zugelassene frei verkäufliche Arzneimittel versenden, werden wir durch die geltenden Standesregeln im Wettbewerb mit internationalen Konzernen benachteiligt und wurden zudem mit einem Urteil des Disziplinarrates der Apothekerkammer zu einer hohen Geldstrafe verurteilt“, sagt der Konzessionär der Stern Apotheke, Mag. Michael Kuhn.

Ztl.: „Es wird der Apothekerkammer nicht gelingen, die Marktentwicklung auf Dauer aufzuhalten!“

Bereits seit 2015 ist der Onlinehandel mit rezeptfreien Arzneimitteln erlaubt. Danach dürfen im Wege des Fernabsatzes zugelassene Arzneimittel innerhalb Österreichs durch österreichische Apotheken oder auch nach Österreich durch Apotheken einer anderen EWR-Vertragspartei versandt bzw. abgegeben werden. „Spätestens seit der Zulassung des Onlinehandels in Österreich kann daher niemand mehr ernsthaft bezweifeln, dass der Gesetzgeber Apotheken nur mehr auf die Nahversorgung im Einzugsbereich der jeweiligen Apotheke lebenden Bevölkerung beschränken will. Die bestehenden Standesregeln sind antiquiert und entsprechen nicht mehr den bereits geltenden Regeln des Onlinehandels in Österreich. Es ist ein Gebot der Marktfairness, diese zu ändern, denn es wird auch der Apothekerkammer nicht gelingen, die Marktentwicklung auf Dauer aufzuhalten!“, so Kuhn abschließend.

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