Austro Control: Neues EU-Regulativ bringt künftig Vereinfachung bei der Drohnen-Bewilligung
Wien (OTS) – In Österreich gilt seit 2014 das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmals den Einsatz von Drohnen ermöglicht hat. Darin sind genaue Kriterien und Standards definiert, die gewährleisten sollen, dass Drohnen sicher unterwegs sind und niemanden gefährden. Das österreichische Regulativ hat sich bewährt. Anders als im Ausland hat es im österreichischen Luftraum bisher keine gefährlichen Zwischenfälle mit Drohnen gegeben.
Im Zusammenhang mit der jüngst vom Rechnungshof geübten Kritik hinsichtlich der Drohnenbewilligung für Einsatzorganisationen hat Austro Control immer in enger Abstimmung mit den betroffenen Organisationen, in aller erster Linie im Sinne der Sicherheit auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage Lösungen gefunden.
Darüber hinaus soll es im Rahmen der nächsten Luftfahrtgesetz-Novelle eine – der bemannten Luftfahrt entsprechende – Ausnahmeregelung für Einsatzflüge mit Drohnen geben.
Österreich hat mit seinen detaillierten Bestimmungen für die neue Luftfahrzeugkategorie Drohnen in Europa eine Vorreiter-Rolle eingenommen. Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren gemacht wurden, sind bei der Entwicklung der europäischen Bestimmungen unmittelbar eingeflossen.
Neues EU Regulativ schafft Erleichterungen
Das neue europäische Drohnen-Regulativ hat sich in vielen Punkten das derzeit in Österreich geltende Regelwerk zum Vorbild genommen und stellt bei der Bewilligung – so wie das bisher schon in Österreich der Fall ist – auf das potentielle Risiko ab.
Das neue Regulativ bringt aber auch Vereinfachungen, so müssen Drohnen zwischen 250 g und 25 kg zukünftig nur registriert werden. Eine behördliche Bewilligung ist nicht mehr erforderlich, sofern das Gerät in Sichtverbindung betrieben wird, eine Flughöhe von 120 m nicht überschritten wird und ein – je nach Gewicht des Gerätes – entsprechend großer Sicherheitsabstand zu Menschen eingehalten wird.
Für bewilligungspflichtige Kategorien soll es künftig für bestimmte Einsatzzwecke Standard-Szenarien geben, die schnellere Genehmigungsverfahren möglich machen.
Was die Abwehr von Drohnen betrifft, so liegt dieses Thema nicht in der Zuständigkeit von Austro Control oder dem BMVIT. Gerade im Hinblick auf die Detektion von Drohnen gibt es jedoch einen intensiven ständigen Austausch und gemeinsame Projekte insbesondere mit BMLV und BMI, um hier entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln.
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