Bürgermeister Klaus Luger: „Bin erleichtert über dieses grundsätzliche Urteil im SWAP-Verfahren!“
Linz (OTS) – Wie erhofft, hat Richter Pablik im Verfahren der Stadt Linz gegen die BAWAG im Zusammenhang mit dem SWAP-Vertrag heute ein Zwischenurteil gefällt. „Richter Mag. Andreas Pablik hat die Argumentation unseres Anwaltsteams geteilt. Er hielt fest, dass erstens der Gemeinderat mit diesem Geschäft befasst hätte werden müssen. Und er hielt zweitens fest, das Geschäft nicht zur Optimierung geeignet war. Und deshalb ist der Geschäftsabschluss nicht gültig zustande gekommen, also der Vertrag schlichtweg ungültig“, zeigt sich Bürgermeister Klaus Luger erleichtert.
Der Bank steht nun natürlich der Weg in die weiteren Instanzen offen: „Auch wenn der Richter in unserem Verfahren über eine entscheidende Grundsatzfrage entschieden hat, handelt es sich nur um ein Zwischenurteil. Fragen möglicher Vertrauensschäden stehen auch noch im Raum. Ich bin unserem Anwaltsteam rund um Dr. Gerhard Rothner dankbar für die bisherige, vorerst erfolgreiche Arbeit“, so Bürgermeister Klaus Luger.
Das Linzer Stadtoberhaupt zeigt sich vor allem deshalb erleichtert, weil dadurch eine zentrale Argumentation der Linzer Verteidigung zum Durchbruch kam. „Es ist ein Etappenerfolg, ein sehr wichtiger noch dazu, der Rechtsstreit wird jedoch mit Sicherheit weiter gehen“, blickt Luger in die Zukunft.
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