Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz 2018 europarechtswidrig
Wien (OTS) – Die höchst umstrittene Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz der türkis-blauen Regierung, die am 1.1.2019 in Kraft trat, ist europarechtswidrig. Mit einer Entscheidung des EuGH vom 19.12.2019 (C‑355/18 bis C‑357/18 und C‑479/18) wurde die mit der Novelle des VersVG im Jahr 2018 durchgeführte Gleichsetzung von Rücktritten und gewöhnlichen Kündigungen bei Lebensversicherungen im Fall von Altverträgen (also Vertragsabschlüssen, die länger als 5 Jahre zurückliegen) für europarechtswidrig erklärt. Die AdvoFin Prozessfinanzierung AG hat daher gestern ein Musterverfahren beim Bezirksgericht Salzburg eingebracht.
Mag. Stefan Bohar, Vorstand der AdvoFin Prozessfinanzierung AG:
Den Argumenten der Versicherungswirtschaft wird in der Entscheidung des EuGH eine deutliche Absage erteilt. Darin wird nunmehr klargestellt, dass auch ein Rücktritt von bereits beendeten Verträgen möglich ist. Auch der bisherige Standpunkt der Versicherungen, wonach bei einem berechtigten Rücktritt nur ein deutlich verminderter Rückkaufswert ausbezahlt werden muss, kann nach dem EuGH Urteil nicht aufrecht erhalten werden.
Das Urteil verspricht aus einem weiteren Grund Brisanz. RA Mag. Andreas Hörmann, der gemeinsam mit RA Mag. Ulrich Salburg im Auftrag der AdvoFin ein entsprechendes Sammelverfahren für knapp 1.000 Konsumentinnen führt: Laut EuGH ist eine Rücktrittsbelehrung auch dann als fehlerhaft anzusehen, wenn sie eine falsche Form für den Rücktritt verlangt und diese Falschinformation die Erklärung des Rücktritts wesentlich erschwert. Die Versicherer haben im Regelfall von Versicherungsnehmern verlangt, dass ein Rücktritt schriftlich (also eigenhändig unterzeichnet) erklärt werden muss, obwohl die alte österreichische Gesetzeslage formlose Rücktritte zuließ. RA Mag. Andreas Hörmann: Zur Frage, ob in diesem Schriftformerfordernis ein wesentliches Erschwernis zu sehen ist, ist seit Mai 2018 ein Verfahren beim OGH anhängig, welches hohe Brisanz für die Versicherungsbranche birgt.
Über AdvoFin
AdvoFin wurde 2001 als österreichische Prozessfinanzierungsgesellschaft gegründet und ist von kapitalstarken, unabhängigen institutionellen Investoren finanziert. Es ist der Geschäftsgrundsatz von AdvoFin auf jeden Fall unabhängig und anwaltsübergreifend zu arbeiten. AdvoFin entscheidet frei über Finanzierungsangebote und lässt sich nicht durch potente Gegner oder Zwänge des Falls beeinflussen. Heute ist AdvoFin der größte unabhängige Prozessfinanzierer Österreichs. In der Vergangenheit konnten für rund 24.000 Geschädigte erfolgreich Ansprüche in der Höhe von ca. 290 Millionen Euro, gegen oftmals sehr große Gegner, durchgesetzt werden. Die Fälle AMIS, Immofinanz oder Meinl Bank sind nur einige davon. Aktuell finanziert AdvoFin unter anderem Klagen gegen in Österreich illegale Online Casinos.
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