FPÖ – Rösch: Schwarz-Grün sollte heute in Sachen langfristiger VKI-Finanzierung endlich Farbe bekennen
Wien (OTS) – „Ich richte heute einen Aufruf an ÖVP und Grüne im Bundesrat, dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) als bewährte Institution endlich eine Chance für eine langfristige VKI-Finanzierung zu geben und hier einmal Farbe zu bekennen. Nachdem das von FPÖ und SPÖ im Nationalrat eingebrachte langfristige und nachhaltige VKI-Finanzierungsgesetz von Schwarz, Grün und NEOS leider niedergestimmt worden ist, werden wir als FPÖ heute neuerlich in der Form eines Entschließungsantrags das amtierende beziehungsweise auch das zukünftige Regierungsmitglied für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ersuchen , eine entsprechende Regierungsvorlage ans Parlament zuzuleiten, um endlich hier ‚Nägel mit Köpfen‘ zu machen und nicht nur einen Notfallparagraphen zu beschließen, der de facto die Einleitung einer Liquidation des VKI sein wird, wenn keine weiteren Schritte gesetzt werden“, so Bundesrat Bernhard Rösch.
„Nur, wenn bereits im Jänner 2020 ein inhaltlich fundiertes VKI-Finanzierungsgesetz dem Parlament durch das Konsumentenschutzministerium in der vorgeschlagenen Form zugewiesen wird, kann man den VKI und damit die mehr als 100 Arbeitsplätze dort retten – das ist mir vor allem auch als Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) ein großes Anliegen. Besonders freut es mich, dass die Sozialdemokraten, die in der Vergangenheit durch die von ihnen gestellten Konsumentenschutzminister nicht immer so klar und eindeutig hinter dem VKI gestanden sind, hier gemeinsam mit uns Freiheitlichen an einem Strang ziehen und über die Parteigrenzen hinweg den Konsumentenschutz und seine institutionelle Vertretung entsprechend weiterführen und finanziell im Ausmaß der zu bewältigenden Aufgaben zu unterstützen bereit sind“, so Rösch.
„ÖVP und Grünen möchte ich noch einmal ins Stammbruch schreiben, dass es beim VKI in ökonomischer und damit auch institutioneller Hinsicht fünf Minuten vor Zwölf steht. Ein Vereinsregisterauszug vom 12. Dezember 2019 lässt für die ökonomische Zukunft des VKI Schlimmes ahnen. Unter der Rubrik ‚Mitteilung‘ ist folgender Eintrag zu lesen:
„Es liegt seit 14. Juni 2019 eine den Verein betreffende Mitteilung eines Abschlussprüfers über das Bestehen von Tatsachen gemäß Paragraf 22 Abs 5 VerG erster Satz vor. Unterhält man sich mit Vereins- und Insolvenzspezialisten, dann muss man von einer Alarmstufe Rot in Sachen VKI ausgehen, denn dort steht folgendes: ‚Stellt der Abschlussprüfer bei seiner Prüfung Tatsachen fest, die erkennen lassen, dass der Verein seine bestehenden Verpflichtungen nicht erfüllen kann, oder die erwarten lassen, dass der Verein in Zukunft zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht in der Lage sein wird, so hat er dies der Vereinsbehörde mitzuteilen.‘ Die Vereinsbehörde hat diesen Umstand im Vereinsregister ersichtlich zu machen. Passiert hier nichts, dann könnte eine Liquidation des VKI im Jahr 2020 drohen und die muss verhindert werden“, erklärte Rösch.
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