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Mindestsicherung: AK will ausreichend Fördermaßnahmen

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Wien (OTS) – „Das Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Arbeitsqualifizierungsbonus im Sozialhilfegrundsatz-Gesetz bestätigt genau das, worauf die Arbeiterkammer von Beginn an hinwiesen hat“, sagt Alice Kundtner, Leiterin des Bereichs Soziales in der Arbeiterkammer Wien. Bereits in der Gesetzesstellungnahme vor einem Jahr hat die AK darauf hingewiesen, dass die Schlechterstellung von Menschen mit geringen Deutschkenntnissen in der Sozialhilfe nicht mit der österreichischen Verfassung vereinbar ist. „Die neue Regierung ist gut beraten, den umgekehrten Weg einzuschlagen und für Integration durch ausreichend Fördermaßnahmen zu sorgen.“

Die Arbeiterkammer begrüßt auch die Aufhebung der Höchstsätze für Kinder durch den Verfassungsgerichtshof. Dadurch ist es den Bundesländern in Zukunft weiterhin möglich, durch höhere Richtsätze als im Sozialhilfegrundsatz-Gesetz vorgesehen effektiv gegen Kinderarmut vorzugehen. Aus Sicht der AK muss jedenfalls sichergestellt werden, dass Kinder nicht in Armut aufwachsen müssen. Denn die armen Kinder von heute sind die armen Erwachsenen von morgen.

Die AK fordert:

+ Ausreichend Deutschkurse
Wer Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten fordert, darf nicht gleichzeitig die notwendigen Mittel kürzen.

+ Geförderte Beschäftigung
Investitionen in Menschen rechnen sich. Es ist besser MindestsicherungsbezieherInnen, die arbeitslos und arbeitsfähig sind, eine geförderte Beschäftigung – zu Kollektivvertragslöhnen – zu ermöglichen (z.B. in einem Sozial-Ökonomischen Betrieb), als ihnen nur die Leistung auszuzahlen. Das ist nicht nur sinnstiftender für die Betroffenen, sondern rentiert sich auch budgetär innerhalb weniger Jahre.

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