Einreichung der Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der Föderation der Aleviten Gemeinden in Österreich | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Einreichung der Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der Föderation der Aleviten Gemeinden in Österreich

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Österreich (OTS) – 10 Dezember – Der internationale Tag der Menschenrechte soll jedes Jahr daran erinnern, dass die Einhaltung der Menschenrechte im 21. Jahrhundert keine Selbstverständlichkeit ist, leider auch in Österreich.

Die österreichische Gerichtsbarkeit in Österreich hat nach einem mehr als 10 Jahre dauernden Prozess die Anerkennung des „Alevitentums“ als eigenständige „nicht islamische“ Religionsgemeinschaft abgelehnt.

Der österreichische Staat und vor allem das Kultusamt hat nicht das Recht unsere Religion zu bewerten oder unseren Glauben einer anderen Religion unterzuordnen.

Der Staat muss gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen und dafür sorgen, dass die Religion gelebt werden kann.

So steht es auch in der „Europäischen Menschenrechtskonvention -(Gedankenfreiheit, Gewissenfreiheit, Religionsfreiheit): „Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben.

Daher ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und vor allem das unerklärliche Bestreben des Kultusamtes die Aleviten (AABF) in ein Korsett der „Islamischen Religionsgemeinschaft“ zu zwingen nicht akzeptabel.

Die Beschlüsse der österreichischen Höchstgerichte verletzen
uns in unserem Konventionsrecht.

Wir verstehen – und das bringen wir seit über mehr als 10 Jahren in den nationalen, verwaltungsbehördlichen Verfahren in Österreich vor – das Alevitentum als eigenständige Religion. Wir verstehen das Alevitentum eben gerade nicht als islamische Glaubensrichtung (so wie dies die Islamisch Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich -IAGÖ tun). Die religiöse Lehre der IAGÖ ist für uns unvertretbar. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass AABF und IAGÖ unterschiedliche religiöse Lehren vertreten, hätte unser Antrag auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft erfolgreich sein müssen.

Die österreichischen Behörden vertreten aber seit jeher die (falsche) Ansicht, dass IAGÖ und AABF dieselbe religiöse Lehre vertreten würden – aus diesem Grund war unser Antrag letztlich auch nicht erfolgreich.

Die AABF-Österreich wird deshalb am 10.12.2019, am internationalen Tag der Menschenrechte, eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen.

Die Religionsfreiheit der Aleviten (AABF) darf nicht unter das Monopol einer „islamischen Glaubensgemeinschaft“ gestellt werden – das ist menschenrechtswidrig!

aleviten Österreich – AABF

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