Leichtfried zu Glyphosatverbot: Unverständnis für Vorgangsweise der Bundeskanzlerin
Wien (OTS/SK) – Als „unverständlich“ bezeichnet der erste stellvertretende Klubvorsitzende Jörg Leichtfried die Nicht-Kundmachung des Glyphosatverbots durch Bundeskanzlerin Bierlein. „Die von der Bundeskanzlerin angekündigte Vorgangsweise entspricht in keiner Weise der Staatspraxis und ist als völlig überschießend zu bezeichnen. Nicht die österreichische Bundeskanzlerin kann die EU-Konformität dieses Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern allein der dafür zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH)“, so Leichtfried. Nichtsdestotrotz wird die SPÖ bereits in der nächsten Parlamentssitzung am Mittwoch erneut einen Antrag auf ein Glyphosatverbot einbringen. „Die SPÖ wird dranbleiben und die rasche Umsetzung eines Verbots vorantreiben“, so Leichtfried und weiter: „Es kann nicht sein, dass der mehrheitliche Wille der Bevölkerung und des Parlaments aufgrund von politischem Hick-Hack missachtet wird.“ ****
In den genannten Rechtsgutachten wird auch richtigerweise darauf hingewiesen, dass nur dem EuGH die Kompetenz zukommt, zu überprüfen, ob dieses Bundesgesetz mit europäischem Recht im Widerspruch steht. Denn auch nur ihm kommen die notwendigen Kompetenzen dafür zu.
„Bei der Nichtgegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin maßt sich diese die Kompetenz an, darüber zu entscheiden, ob ein Bundesgesetz verfassungswidrig oder europarechtswidrig zustande gekommen ist, eben eine Kompetenz, die ihr gemäß unserer Bundesverfassung in keiner Weise zusteht“, so Leichtfried. (Schluss) bj/rm
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