Maut-Ausnahmen passieren Bundesrat
Wien (PK) – Die Regelung von Maut-Ausnahmen auf bestimmten Strecken passierten heute den Bundesrat. Auf Initiative der ÖVP wurden Mautstrecken auf der Westautobahn A1, der Mühlkreis Autobahn A7, der A 12 Inntalautobahn, der Rheintal-Walgau Autobahn A 14 sowie der Linzer Autobahn A 26 von der Mautpflicht befreit. Damit sollen Umgehungsverkehre von Mautstrecken und die damit einhergehende Lärmbelästigung und Luftverschmutzung reduziert werden (7/A sowie 10263/BR d.B.). Die Regelung fand eine breite Mehrheit im Bundesrat. Während die FPÖ im Interesse der Bevölkerung zustimmte, konnte sich die SPÖ nicht für diese Problemlösungsstrategie erwärmen
Betroffene Regionen werden entlastet
Die Ausnahmen gelten insbesondere auf Abschnitten nahe der österreichischen Staatsgrenze, auf denen das Problem der „Mautflüchtlinge“ besonders akut ist, erklärten die ÖVP-Bundesrätinnen Klara Neurauter (ÖVP/T) und Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) unisono mit Verkehrsminister Andreas Reichhardt. Das Gesetz enthält neben einer taxativen Auflistung der ausgenommenen Strecken auch eine von SPÖ und FPÖ umstrittene Verordnungsermächtigung, über die der Verkehrsminister weitere Ausnahmen festlegen kann. Das Gesetz enthält eine Bestimmung, wonach zu einer Evaluierung der Auswirkung der Maßnahme verpflichtet wird. Ergebnisse sind dem Nationalrat spätestens im Februar 2021 vorzulegen, was von Reichhardt zugesagt wurde. Laut Verkehrsminister werden Kriterien zur Evaluierung formuliert. Generell will er Lösungen finden, um im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu bleiben.
SPÖ und FPÖ erachten die nun angestrebte Lösung als wenig nachhaltig an. Zudem stellen sie das bisherige System der Bemautung in Frage. Dominik Reisinger (SPÖ/OÖ) plädierte stattdessen im Rahmen eines Entschließungsantrags für die Bemautung der Ausweichrouten. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Verordnungsermächtigung stellte Reisinger die Zielerreichung in Frage und warnte vor dem Einnahmenentfall. Der Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.
Die Zumutbarkeit der Bevölkerung ist derzeit überschritten, erläuterte Silvester Gfrerer (ÖVP/S). Durch die neue Bestimmung könnten nun Tagesgäste in Salzburg einen Abschnitt von sieben Kilometern mautfrei befahren, wodurch die BewohnerInnen entlastet würden. In weiterer Folge müsste der öffentliche Verkehr optimiert und Park&Ride-Plätze ausgebaut werden, kamen die ÖVP-Bundesräte überein.
22 Jahre wurde für eine derartige Ausnahme gekämpft, stellte Peter Raggl (ÖVP/T) dar. Der Mautentgang könne nicht mit Lebensqualität und Gesundheit der Betroffenen aufgerechnet werden. Die TagestouristInnen hätten bisher nicht bezahlt, deshalb entstehe auch kein Mautentgang, so Raggl, für den die AnrainerInnen im Vordergrund stehen.
FPÖ gegen Verlagerung der „Mautflüchtlinge“ nach Lustenau und Hohenems
Die FPÖ stimmte der Regelung im Interesse der Betroffenen zu, Gerd Krusche (FPÖ/St) war mit dem Lösungsweg aber nicht zufrieden. Durch den Mautentgang von 28 Mio. € pro Jahr würden Ressourcen für Investitionen in den Lärmschutz fehlen. Außerdem brachte Krusche einen Entschließungsantrag ein, der gegen eine Verlagerung von „Mautflüchtlingen“ nach Lustenau und Hohenems eintrat. Der Antrag wurde mit 34 Ja-Stimmen zu 20 Nein-Stimmen angenommen.
Das Ziel der Regelung sei, den Verkehr möglichst lange auf hochrangigen Straßen zu halten, erklärte der Vorarlberger Grüne Bundesrat Adi Gross. Verlagerungseffekte seien nicht auszuschließen, Hohenems und Lustenau seien aber seiner Ansicht nach nicht betroffen. 28 Mio. € Einnahmenentfall sei viel Geld, gesamt handle es sich aber nur um 1,3% der Einnahmen der ASFINAG, meinte er. (Fortsetzung Bundesrat) gla
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