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Frauenmorde: Jeder Mord ist einer zu viel

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Wien (OTS) – Zu Beginn des Jahres 2019 kam es in Österreich zu einer Häufung von Morddelikten, bei denen Frauen getötet wurden. Aus diesem Anlass wurde im Innenministerium eine Screening-Gruppe eingerichtet. Sie wurde im Bundeskriminalamt (BK) angesiedelt und setzte sich aus Expertinnen und Experten aus Polizei, Kriminalpsychologie und dem Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien zusammen.

Ergebnisse der Untersuchung

Die Screening-Gruppe rollte alle geklärten Mordfälle, die zwischen 1. Jänner 2018 und 25. Jänner 2019 begangen wurden auf. Es handelt sich dabei um 174 Fälle, davon 55 vollendete Tötungsdelikte. Ziel war, Muster abzuleiten, Gefährdungsszenarien zu ermitteln und Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Der Schwerpunkt der Untersuchung wurde auf weibliche Opfer und Beziehungstaten gelegt.

Insgesamt erfüllten 23 Morde die Vorgaben der Screening-Gruppe. Für die Feinauswertung der Intimizide wurden jedoch 18 Fälle herangezogen, da von den 23 Intimtaten fünf ausgeschlossen wurden, zumal diese rein auf eine physische Erkrankung des Opfers zurückzuführen waren. Bei den vollendeten Tötungsdelikten, die im Rahmen einer Beziehung verübt wurden, waren alle Opfer weiblich, die Täter waren in diesen Fällen zu 50 Prozent fremde Staatsbürger. In 47 Prozent dieser Fälle, war die Beziehung zum Tatzeitpunkt bereits getrennt. Bei Tötungen mit Beziehungshintergrund stellten Trennungen (46 Prozent), Arbeitslosigkeit (48 Prozent), Alkohol- oder Drogenmissbrauch (30 Prozent) und fortdauernde Konflikte ein erhöhtes Risikopotential dar. In 44 Prozent der Fälle wurde bereits ein Betretungsverbot verhängt, in 16 Prozent sogar mehrmals.

„Jeder Mord, ungeachtet des Geschlechtes, ist einer zu viel. Mit den Ergebnissen der Screening-Gruppe haben wir fundierte Erkenntnisse, auf deren Grundlagen wir weitere Morde verhindern können.“, so Bundesminister Wolfgang Peschorn.

Empfehlungen der Screening-Gruppe

Die Screening-Gruppe hat Empfehlungen formuliert, die drei Themengebiete betreffen: Gefährdungserkennung, Vernetzung von beteiligten Behörden und Institutionen sowie Täterarbeit.

Im Bereich der Gefährdungserkennung regt die Screening-Gruppe die Einführung eines Risikoeinschätzungstools sowie einen Leitfaden für die Vernehmung bei Amtshandlungen wegen Gewalt in der Partnerschaft für Exekutivbeamtinnen und Beamte an. Des Weiteren sollen eigene Kompetenzteams in den Bezirkspolizeikommanden eingerichtet werden.

Für den Bereich der Vernetzung wird die österreichweite Ausweitung der Leserechte im PAD (polizeiinternes Programm zum Protokollieren von Anzeigen und Berichten) eine zentrale Evaluierungsstelle für Tötungsdelikte und eine Adaptierung der Gewaltschutzdatei im Hinblick auf die Risikoeinschätzung von Tätern empfohlen. Zur besseren Nachverfolgbarkeit von polizeilicher Anzeigen- und gerichtlicher Verurteilungsstatistik wird eine einheitliche, behördenübergreifende Erfassung von Morddelikten angeregt.

Täterarbeit ist Opferschutz, daher empfiehlt die Screening-Gruppe die Ausweitung und Wiederholung der Gefährderansprachen und Normverdeutlichungsgespräche sowie verpflichtende therapeutische Anti-Aggressionstrainings und soziale Kompetenztrainings nach Betretungsverboten. Da rund die Hälfte der vollendeten Morde von Fremden begangen wurde, wird eine Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Communities vorgeschlagen. Dabei sollen Peers aus der jeweiligen Community bei Tätern mit Migrationshintergrund die Täterarbeit bei der Gefährderanspache unterstützen.

Umgesetzte Maßnahmen

Mit dem Gewaltschutzgesetzes 2019 wurden die Gefährderberatung und die Einrichtung von Fallkonferenzen (High Risk Victims) bereits umgesetzt. Parallel dazu wird die Ausrollung des Präventionsprojekts „Under18“ weiterbetrieben.

„In Österreich erleben Frauen und Mädchen täglich Gewalt. Diese massiven Menschenrechtsverletzungen haben nachhaltige negative Folgen für die gewaltbetroffenen Frauen selbst, aber auch für die gesamte Gesellschaft. Die Gewaltprävention und der Opferschutz müssen daher weiter gestärkt werden“, betonte die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, Ines Stilling.

Sie präsentierte mehrere Initiativen, die die Bundesregierung zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt in den letzten Monaten gesetzt hat:

• Mit Herbst 2019 konnte der flächendeckende Ausbau der Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt durch neue Angebote in weiteren vier Bundesländern sichergestellt werden. Im Burgenland, in Kärnten, in Niederösterreich und in Vorarlberg stehen diese Beratungsangebote nun für betroffene Frauen ebenfalls zur Verfügung.

• Im Bereich der Gewaltprävention wurde die Informationsoffensive über die Gefahren von K.O.-Mitteln fortgesetzt. In den Sommermonaten konnten knapp 100.000 Menschen rund um Musikfestivals erreicht werden.

• Zur weiteren Stärkung der Gewaltprävention wurden Sensibilisierungsworkshops für Schülerinnen und Schüler und Ausbildungen für pflegerisches Personal sowie für Ärztinnen und Ärzte finanziert.

• Um Online-Gewalt weiter einzudämmen und Betroffene zu unterstützen, wurde die Weiterfinanzierung der Beratungsstelle gegen Hass im Netz (#GegenHassimNetz) für 2020 sichergestellt.

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