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Edtstadler: „Gewalt gegen Frauen als Straftat in den Verträgen der EU verankern“

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Wien (OTS) – Der heutige Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen geht auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabal zurück, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst nach monatelanger Folter getötet wurden. „Ein furchtbares Ereignis, das uns daran erinnert, dass Gewalt gegen Frauen auch heute noch mitten in unserer Gesellschaft stattfindet, häufig im Verborgenen, in Form von häuslicher Gewalt“, sagt Karoline Edtstadler, ÖVP-Delegationsleiterin im Europaparlament.

„Als ehemalige Strafrichterin ist mir bewusst, welche langfristigen Auswirkungen Gewalt bei Menschen hat und wie nachhaltig viele Opfer darunter leiden. Seit Beginn meiner politischen Tätigkeit habe ich daher mit aller Kraft für eine Stärkung des Opferschutzes gekämpft und auch dafür, dass die Gewaltspirale möglichst früh durch eine verpflichtende Täterarbeit unterbrochen wird“, sagt Edtstadler.

„Das Gewaltschutzpaket, das der Österreichische Nationalrat beschlossen hat, ist ein Meilenstein im Bereich des Opferschutzes und eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Diesen Kampf um die Rechte aller betroffenen, häufig Frauen und Kinder, werde ich auch auf Europäischer Ebene fortsetzen“, betont Edtstadler anlässlich des heutigen Gedenktages.

Das Europaparlament debattiert im Plenum heute über die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die selbst innerhalb der EU noch nicht vollendet ist. „Ich rufe alle Mitgliedstaaten der EU und des Europarats dazu auf, die Istanbul-Konvention endlich tatsächlich umzusetzen“, sagt Edtstadler.

„Im 21. Jahrhundert muss es die Regel und vollkommen selbstverständlich sein, dass Gewalt in jeder Form, aber vor allem auch gegen Frauen, eine schwere Menschenrechtsverletzung ist und mit allen Mitteln verhindert werden muss“, sagt Edtstadler. „Darüber hinaus ist es wichtig, dass das Unrecht der Tat im Strafmaß klar zum Ausdruck kommt und die Strafen entsprechend streng sind.“

Bisher haben die EU-Staaten Bulgarien, Lettland, Litauen, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Großbritannien die Istanbul-Konvention zwar unterschrieben, aber nicht im nationalen Recht umgesetzt. Das trifft auch auf die Europäische Union selbst zu. „Die künftige Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, hat den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention zu ihrem Ziel erklärt und will Gewalt gegen Frauen als Straftat in den EU-Verträgen verankern. Dabei hat sie meine volle Unterstützung“, schließt Edtstadler.

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