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Bundesministerin Stilling: „Nicht wegschauen und gut zuhören“

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Wien (OTS) – „Kinderrechte haben in Österreich einen hohen Stellenwert. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ist viel passiert. Doch auch hierzulande gibt es in der tatsächlichen Umsetzung noch viel zu tun“, betonte Ines Stilling, Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, heute Vormittag bei einer Festveranstaltung des Bundeskanzleramts anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtekonvention.

Die Kinderrechte sichern allen Kindern das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel, sie haben einen Anspruch auf Bildung, auf Privatsphäre und auf Familie. Kinder haben auch das Recht, sich zu informieren, eine eigene Meinung zu haben und an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen.

Österreich hat das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes („Kinderrechtekonvention“) am 6. August 1992 ratifiziert. Seit 2011 sind die Rechte von Kindern in der Bundesverfassung verankert. Im Jahr 2013 wurde der sogenannte „Jugend-Check“ eingeführt, womit jegliche Gesetzesvorhaben vorab auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu überprüfen sind.

30 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich

Bereits 1989 hat Österreich als 4. Staat weltweit das Prinzip der gewaltfreien Erziehung“ gesetzlich verankert und damit der Debatte um die angeblich „g’sunde Watschen“ zumindest aus rechtlicher Sicht ein Ende gesetzt. Zum Jubiläum hat das Bundeskanzleramt die Studie „Das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit – 30 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich“ beauftragt.

Die Studie zeige einen Trend in die richtige Richtung, so die Bundesministerin: „Das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung ist gestiegen. Aber noch immer gibt es Eltern, die der Meinung sind, dass ein kleiner Klaps nicht schadet. Hier ist also noch viel Bewusstseinsbildung und Präventionsarbeit notwendig. Wenn es um Gewalt gegen Kinder geht, müssen wir sensibel sein. Wir dürfen nicht wegschauen und müssen unseren Kindern und Jugendlichen gut zuhören.“

Zum Jubiläum „30 Jahre Kinderrechte“ hat das Bundeskanzleramt auch eine neue Broschüre aufgelegt, die die Kinderrechtekonvention verständlich erklärt. Denn „es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und wissen, was diese bedeuten“, so Stilling abschließend.

Vorträge im Rahmen der Festveranstaltung:

  • Renate Winter (Mitglied des UN-Kinderrechteausschusses):
    „Übereinkommen über die Rechte des Kindes 1989 – 2019“
  • Katharina Kruppa (Kinderärztin und Leiterin der
    Kinderschutzgruppe im Kaiser-Franz-Josef-Spital): „Können wir Kindern gerechte Chancen geben? Ein Bericht aus der Praxis der Kinderschutzarbeit“
  • Michaela Löffler (IPSOS Austria): Präsentation der Ergebnisse der Untersuchung „Das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit – 30 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich“
  • Ewald Filler (Kinder- und Jugendanwalt des Bundes) und Andrea Holz-Dahrenstaedt (Kinder- und Jugendanwältin des Landes Salzburg):
    30 Jahre Kinder- und Jugendanwaltschaft
  • Reinhard Klaushofer (Universität Salzburg – Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht; Österreichisches Institut für Menschenrechte): Institutionelle Garantien zum effektiven Schutz der Rechte von Kindern.
    Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramtes [<a href="http://fotoservice.bundeskanzleramt.at]" target="_blank">http://fotoservice.bundeskanzleramt.at]</a>
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