Nichtraucherschutzgesetz treibt in Ruin! Kommt nun Nichtalkoholikerschutzgesetz?
Graz (OTS) – Endlich hat es der Gesetzgeber geschafft und einen weitreichenden – aus meiner Sicht völlig unzulässigen und rechtswidrigen – Eingriff in das Grundrecht der Erwerbsfreiheit durchgeführt. Dass dadurch tausende Gastronomen vor dem finanziellen Ruin stehen, das berührt den Gesetzgeber nicht. Dass man in Österreich als Nichtraucher/in schon vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes nicht gezwungen war sich in Raucherlokale zu begeben, ist dem Gesetzgeber offenbar nicht bekannt. Dass man sich als Gastro-Mitarbeiter /in aussuchen konnte, ob man in einem Raucherlokal arbeiten will, muss man dem Gesetzgeber offenbar erst sagen. Dass dem Raucher nun es völlig unmöglich ist, z.B. den Frühstückscafe vor Arbeitsantritt gemütlich in einem Cafehaus zu konsumieren ist nicht nur sozialpolitisch verwerflich, sondern verletzt verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte massiv. Dass Alkohol in rauen Mengen weiterhin zur Verfügung steht, konsumiert werden darf, durch Alkoholkonsum aber jährlich tausende Menschen sterben ist dem Gesetzgeber bekannt, er nimmt es billigend in Kauf. Was der Nichtraucherschutzwahn nun daher bezwecken soll, ist zu hinterfragen. Jeder erwachsene Mensch hat das Recht zu rauchen und sich zu Tode zu saufen. Wenn dem Gesetzgeber die Volksgesundheit so am Herzen liegt, dann möge er erklären, warum er den Zugang zu aus der Hanfpflanze (Cannabis mit THC – Gehalt unter 0,3 %) gewonnenen Produkten, welche nachweislich der Gesundheit sehr zuträglich sind, dem Volk massiv erschwert und/oder den Erwerb dieser Produkte gesetzlich nicht klar regeln will. Auch das ist ein unzulässiger, rechtswidriger Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte. In Israel werden gegenwärtig 28.000 Menschen mit Hanf-Produkten erfolgreich behandelt und wurde in diesem Land der überaus positive Effekt von Cannabis nachgewiesen. In Österreich ist man dazu entweder nicht in der Lage, oder aus bestimmten Gründen (zum Vorteil der Pharmaindustrie?) nicht gewillt. Zusammengefasst ist aus meiner Sicht der nun vollzogene Nichtraucherschutz ein massiver, unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Dass die Wirtschaft durch diesen unzulässigen Eingriff enorm geschädigt wird, ist Tatsache. Im Vergleich mit Rauchern werden Alkoholiker jedoch derartigen Einschränkungen nicht unterworfen, obwohl das Trinken zum Tode führen kann. Ich warte jetzt nur noch auf das Nichtalkoholikerschutzgesetz. Die Einführung eines solchen traue ich dem Gesetzgeber zu. Denn nachgewiesen ist. dass durch Straftaten im Rauschzustand auch Nichttrinker verletzt werden. Resultat: in Österreich leben wir in einer indirekten Demokratie, das Recht geht nicht direkt vom Volk aus. Schon gar nicht die Macht. Die Auswüchse der Parteiendiktatur lassen sich sehr gut durch das verfassungswidrige Nichtraucherschutzgesetz erkennen, während gesundheitsfördernde Substanzen (Cannabis) dem Volk vorenthalten werden sollen.
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