Bundesjugendvertretung: Gewaltschutzpaket gefährdet Jugendrecht!
Wien (OTS) – Das noch vor der Nationalratswahl beschlossene Gewaltschutzpaket wird morgen im Bundesrat behandelt. Kritik an den geplanten Maßnahmen zur Gewaltprävention kommt nicht nur von der überwiegenden Mehrheit an ExpertInnen, sondern auch von der Bundesjugendvertretung (BJV). Laut Beschluss des Nationalrats sollen Personen zwischen 18 und 21 Jahren, die mehrere Delikte begangen haben, Erwachsenen in Gerichtsverfahren gleichgestellt werden – somit würden junge Personen auch mit Erwachsenen gemeinsam in Haft kommen. „Ein derart geplantes Vorgehen gegenüber jungen StraftäterInnen ist absurd und für die Resozialisierung sicher nicht sinnvoll.“, kritisiert BJV-Vorsitzende Caroline Pavitsits. Im Moment gibt es für Personen zwischen 18 und 21 Jahren besondere Regelungen.
Die BJV spricht sich für einen jugendgerechten Umgang mit jungen Straffälligen aus. So soll bei Jugendlichen RichterInnen zugezogen werden, die besonders für den Umgang mit jungen Menschen geschult sind. Außerdem sollen Jugendliche im Speziellen in der Untersuchungshaft in gesonderten Jugendstrafanstalten untergebracht werden.
Das Gewaltschutzpaket sieht ebenso eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung vor. Grundsätzlich ist der Ausbau von TäterInnenarbeit gut und wichtig, allerdings mangelt es in der derzeit geplanten Form aber noch an konkreten Konzepten für Gewaltpräventionszentren. Pavitsits sieht vor allem eine Notwendigkeit an finanziellen Mitteln und verstärkten Präventionsmaßnahmen: „Wir fordern den Ausbau und die Institutionalisierung von TäterInnenarbeit – der Reformentwurf sieht derzeit aber nur drei Stunden Beratung vor. Um qualitative Präventions- und Opferschutzarbeit zu gewährleisten, müssen auch bestehende Gewaltschutzeinrichtungen und -maßnahmen mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden.“
Die BJV kritisiert vor allem auch das Vorgehen bei der Gesetzesänderung: Die Meinungen von zahlreichen Organisationen mit großer Expertise in diesem Bereich wurden weitgehend ignoriert und selbst unter den ExpertInnen im Justizausschuss wurde keine Debatte über den Gesetzesentwurf geführt.
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