Gesundheitsministerium veröffentlicht Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung
Wien/Linz/Salzburg (OTS) – Ohne öffentliche Bekanntmachung wurden am 2. September die 95 Seiten starken „Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung“ des Gesundheitsministeriums auf dessen Homepage veröffentlicht. Das Papier wurde in Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Rechtsexpert*innen sowie Vertreter*innen von Selbsthilfeorganisationen in langen Sitzungen erarbeitet und soll einen Meilenstein im Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) darstellen.
Der [Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)] (https://vimoe.at/), die Plattform Intersex Österreich und HOSI Salzburg waren an der Erstellung beteiligt und sehen in dem Papier die Realität recht gut abgebildet: Ein Schwanken zwischen der theoretischen Anerkennung von Grundrechten auch für intergeschlechtliche Menschen – und der trotzdessen weitergeführten Pathologisierung und Behandlung von Variationen der Geschlechtsmerkmale.
Zu den Neuerungen gehört die gestärkte Position von Selbsthilfe und Peerberatung sowie ein mehr oder weniger klarer Aufruf zur restriktiven Handhabung von invasiven Behandlungen. VIMÖ begrüßt diese Entwicklung, die teils auch von Mediziner*innen unterstützt wird (zuletzt anlässlich des Kongresses für Kinderendokrinologie von 19.-21.9.2019 in Wien, siehe verlinkter Artikel in DerStandard). Eine definitive Absage an nicht-konsensuelle und medizinisch nicht notwendige Behandlungen fehlt hier wie dort, und so werden diese auch weiterhin durchgeführt.
„Es ist gut, dass das Gesundheitsministerium endlich begonnen hat, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Wir hoffen auf weitere Schritte und eine klarere Positionierung in der Zukunft.“ (Tobias Humer, VIMÖ)
„Seit zwanzig Jahren wird in medizinischen Leitlinien von einem restriktiven Umgang mit Operationen gesprochen und davon, Selbsthilfegruppen einzubeziehen. Leider müssen wir in der Peerberatung immer wieder feststellen, dass das in der Praxis auch 2019 noch nicht so angekommen ist.“ (Tinou Ponzer, VIMÖ)
„Das Problem ist, dass sich die einzelnen Beiträge in dem Papier teilweise stark widersprechen. Im medizinischen Alltag können durch dieses Papier sehr unterschiedliche Therapiepläne gerechtfertigt werden. Es gibt keine Rechtssicherheit für die körperliche Autonomie von intergeschlechtlichen Menschen.“ (Dr.in Eva Matt, Plattform Intersex)
„Wie wichtig eine klare Trennung zwischen medizinisch notwendigen, weil lebenserhaltenden und rein kosmetischen, genitalverändernden Operationen an nichteinwilligungsfähigen Kleinkindern ist, zeigt sich in der Abstract-Sammlung des Kongresses der Europäischen Gesellschaft für pädiatrische Endokrinologie (ESPE): das Durchschnittsalter für erste vaginale/klitorale Operationen an intergeschlechtlichen Kindern beträgt 2,5 Jahre.“ (Mag.a Gabriele Rothuber, HOSI Salzburg / Plattform Intersex)
Links:
[BMG-Empfehlungen]
(https://www.ots.at/redirect/sozialministerium12)
[Standard-Artikel vom 21.9.]
(https://www.ots.at/redirect/derstandard18)
[ESPE-Konferenz (Abstracts, siehe S.96)]
(https://www.ots.at/redirect/eurospe)
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