Pflegekarenz und Pflegeteilzeit: Nationalrat beschließt Rechtsanspruch auf zwei bis zu vier Wochen
Wien (PK) – In Zukunft wird es einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. auf Pflegeteilzeit von bis zu zwei Wochen für ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit zumindest fünf Beschäftigten geben. Darüber hinaus besteht im Fall eines längeren Pflege- bzw. Betreuungsbedarfs die Möglichkeit, eine Vereinbarung über eine längere Pflegekarenz und/oder Pflegeteilzeit zu treffen. Sollte es in den ersten zwei Wochen zu keiner derartigen Vereinbarung kommen, normiert der Gesetzesvorschlag einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und/oder Pflegeteilzeit für weitere zwei Wochen. Für Betriebe mit weniger als fünf ArbeitnehmerInnen besteht die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs durch Betriebsvereinbarung.
Die entsprechenden Neuerungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und im Landarbeitsgesetz basieren auf einem Initiativantrag der SPÖ, der im Plenum des Nationalrats mittels eines von der SPÖ, ÖVP, FPÖ und der Liste JETZT eingebrachten Abänderungsantrags in die nun beschlossene Form gebracht wurde.
Das Votum fiel schließlich einstimmig aus, auch wenn NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker Zweifel an der Qualität des Gesetzes äußerte. Es habe keine Begutachtung und keinen Ausschuss gegeben, merkte er kritisch an und befürchtete, dass es zu Nachbesserungen kommen werde. Die NEOS würden aber das Anliegen unterstützen, begründete Loacker die Zustimmung seiner Fraktion.
Auch Ernst Gödl (ÖVP), Josef Muchitsch (SPÖ) und Dagmar Belakowitsch (FPÖ) unterstrichen die Notwendigkeit, die Pflege zu Hause zu unterstützen. So sprach Gödl von einem Mosaikstein, Muchitsch sogar von einem Meilenstein. Gödl erinnerte zudem an den Vorschlag der ÖVP zu einem Pflegebonus, Muchitsch wiederum stellte aus seiner Sicht fest, sämtliche Verbesserungen im Bereich der Pflege trügen die rote Handschrift. Dem widersprach Belakowitsch insofern, als sie betonte, dass auch die FPÖ für einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz gekämpft habe, um die Pflege daheim zu erleichtern.
Anpassungen im Bereich der Pharmazeutischen Gehaltskasse
Einstimmig wurden darüber hinaus geringfügige Änderungen im Gehaltskassengesetz beschlossen, die auf einen gemeinsamen Vorstoß von SPÖ, ÖVP und FPÖ zurückgehen. Um die für die Personalauswahl nötige zeitliche Flexibilität zu gewährleisten, soll künftig die Befugnis zum Abschluss von Sonderverträgen vom Vorstand der Pharmazeutischen Gehaltskasse an die Obleute delegiert werden können.
Ein weiteres Element der Novellierung betrifft die Dotierung des Reservefonds, der zur Sicherstellung der Besoldung der angestellten ApothekerInnen geschaffen wurde – für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Gehaltskasse kurzfristig keine Einnahmen erhält, etwa durch den Ausfall von Zahlungen. Das im Reservefonds vorhandene Vermögen soll nun herabgesetzt werden, von derzeit maximal vier Monatsbeträgen auf einen bis höchstens eineinhalb.
Die öffentlichen Apotheken seien ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Gesundheitssystems sowie eine Kompetenzdrehscheibe, betonte Gabriela Schwarz (ÖVP). Mit den Änderungen würde dem Wandel, dem auch die Berufsgruppe der ApothekerInnen unterworfen sei, Rechnung getragen.
Geht es nach FPÖ-Abgeordnetem Gerhard Kaniak (FPÖ), sind die öffentlichen Apotheken sowie die Österreichische Apothekerkammer von Regulierungen unterworfen, die nicht immer zum Nutzen der Allgemeinheit und zeitgemäß sind. Er hoffe auf eine Umsetzung der bereits vorliegenden Apothekengesetznovelle in der kommenden Gesetzgebungsperiode. Es brauche im Bereich der öffentlichen Versorgung und bei den Apotheken noch weitere Maßnahmen, etwa müsse die Medizinmarktaufsicht neu geregelt werden.
Finanzielle Absicherung des VKI durch Erhöhung der Basisförderung
Mit Mehrheit angenommen wurde zudem ein Auftrag an die künftige Regierung zur finanziellen Absicherung des VKI durch eine Erhöhung der Basisförderung. Die SPÖ weist in ihrer entsprechenden Entschließung darauf hin, dass im Zuge der Novelle zum Kartellgesetz beschlossen worden sei, das Budget des VKI um 1,5 Mio. € aus dem Topf der Bußgelder zu erhöhen. Damit sei auch die niedrigere Budgetierung des Konsumentenschutzes im Bundesfinanzgesetz 2018 und 2019 argumentiert worden. Eine fixe Regelung für die zusätzlichen Gelder blieb jedoch bis dato aus. Deshalb soll die Basisfinanzierung um den versprochenen Betrag erhöht werden.
ÖVP-Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) erteilte der Entschließung eine Absage. Es mache wenige Tage vor der Nationalratswahl nur wenig Sinn, die künftige Regierung mit einem Beschluss zu binden, ohne dabei die Frage zu beantworten, welche Aufgaben der VKI etwa im Bereich der Digitalisierung in Zukunft zu erledigen habe. Diese Diskussion sei zuerst zu führen, erst dann könne die Frage der Finanzierung beantwortet werden.
Mit Verweis auf die Pleite von Thomas Cook brach Markus Vogl (SPÖ) eine Lanze für die Rechte von KonsumentInnen. Der VKI setze sich genau dafür ein. Die Bedeutung des VKI in Österreich betonte auch FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm. Hinsichtlich möglicher künftiger Reformen im Verein appellierte er an die übrigen Parlamentsparteien, fraktionsübergreifend an einem Strang zu ziehen. (Fortsetzung Nationalrat) jan/keg
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