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Nationalrat beschließt Anpassung des Wehrrechts

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Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ passierte heute auch die noch von der ehemaligen Koalitionsregierung vorgelegte Adaptierung des Wehrrechts den Nationalrat unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags. Die Neuerungen sollen mit 1. Dezember 2019 in Kraft treten. Ein Antrag der SPÖ, das Gesetzespaket an den Landesverteidigungsausschuss zurückzuverweisen, blieb in der Minderheit.

Das Gesetzespaket unter der Bezeichnung “ Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 – WRÄG 2019 “ zielt vor allem darauf ab, aus heutiger Sicht unzweckmäßige Verwaltungsvorgänge abzubauen und die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Eine der zahlreichen Präzisierungen bezieht sich etwa auf den Begriff der „allgemeinen Einsatzvorbereitung“ im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen. Nunmehr wird klargestellt, dass Maßnahmen zur Ermittlung von Entscheidungsgrundlagen, ob sich das Bundesheer überhaupt an einem Auslandseinsatz beteiligen soll, unter den Begriff der „allgemeinen Einsatzvorbereitung“ fallen. Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die politische Entscheidung für die Beteiligung an einem bestimmten Auslandseinsatz gefallen ist, sind weitere Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen als Auslandseinsatz zu qualifizieren. Auch Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen im In- und Ausland gelten als „allgemeine Einsatzvorbereitung“.

Der Abänderungsantrag präzisiert insbesondere die Datenschutzbestimmungen, vor allem auch im Militärbefugnisgesetz, wobei, wie Abgeordneter Michael Hammer (ÖVP) betonte, sämtliche Anmerkungen des Datenschutzrates eingearbeitet worden seien. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, in spezifischen Einzelfällen und mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen aus wichtigen militärischen Interessen die Wehrpflicht für Milizsoldaten bescheidmäßig aufzuschieben.

Eine weitere Bestimmung der Novelle enthält die Klarstellung, dass alle erlassenen Bescheide über eine Befreiung oder einen Aufschub ex lege die vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst bewirken. Für juristische Personen wiederum, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um die militärische Landesverteidigung verdient gemacht haben, wird die Auszeichnung „Partner des Bundesheers“ geschaffen.

Anpassungen im Militärbefugnisgesetz schließlich betreffen unter anderem die Ausdehnung der Definition der „militärischen Rechtsgüter“ auf Sachen von bestimmten Personen, die Befugniserweiterung zum Verlangen von Auskünften hinsichtlich Internet-Verbindungen im Rahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr oder die Möglichkeit der erweiterten Einholung von Auskünften von Betreibern von Telekommunikationsdiensten während eines Einsatzes zur militärischen Landesverteidigung.

SPÖ und NEOS kritisieren Beschlussfassung ohne Ausschussberatung

Auch wenn Rudolf Plessl seitens der SPÖ die neu eingefügten Datenschutzbestimmungen befürwortete, verweigerten er und seine Fraktion dem Gesetzentwurf die Zustimmung. Er kritisierte vor allem die Tatsache, dass es nicht gelungen ist, das Wehrrechtsänderungsgesetz im Landesverteidigungsausschuss zu beraten, obwohl es schon im Frühjahr vorlag. Plessl bekräftigte zudem die Forderung der SPÖ, den Rechtsschutzbeauftragten dem Parlament zuzuordnen. Gerade der BVT-Untersuchungsausschuss habe gezeigt, dass man die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten, der auch für die Löschung von Daten verantwortlich ist, neu aufstellen müsse.

In die gleiche Kerbe schlug Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, der es vor allem auch im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen für notwendig hielt, ein derartiges Gesetz ausführlich im zuständigen Ausschuss zu beraten.

ÖVP und FPÖ bekräftigen Notwendigkeit, Rahmenbedingungen für das Heer zu modernisieren

Der Gesetzentwurf sei einer Begutachtung unterzogen und viele Stellungnahmen eingearbeitet worden, rechtfertigte Michael Hammer (ÖVP) das Vorgehen. Es sei notwendig geworden, die Rechtsgrundlagen für die Heeresorgane zu modernisieren, insbesondere im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen. Angesichts der Cyberbedrohung komme man auch nicht umhin, die Kapazitäten auszubauen und die Rahmenbedingungen anzupassen, sagte er. Auch sei die Erweiterung der Befugnisse zur Verwendung von Internetdaten ein notwendiger Schritt. Hammer unterstrich vor allem auch die neuen Bestimmungen für die Miliz, die er als wichtiges Zeichen erachtete.

In Bezug auf den Bericht von Bundesminister Starlinger über den Zustand des Heeres bekräftigte Hammer, dass man in der nächsten Gesetzgebungsperiode das Bundesheer personell und finanziell besser ausstatten müsse. Die ÖVP werde dabei ein verlässlicher Partner sein.

Diese Aussage wurde von den beiden FPÖ-Abgeordneten Reinhard Eugen Bösch und Volker Reifenberger in Zweifel gezogen. Sie unterstrichen ihrerseits ihre Unterstützung für mehr Ressourcen für das Bundesheer und den Wiederaufbau der Miliz. Reifenberger sprach sich für die Wiedereinführung der verpflichteten Truppenübung aus und begrüßte insbesondere die Auszeichnung unter dem Titel „Partner des Bundesheeres“ im Sinne der Stärkung der geistigen Landesverteidigung. Sowohl Bösch als auch Reifenberger begrüßten grundsätzlich das vorliegende Gesetz als notwendige Modernisierung. (Fortsetzung Nationalrat) jan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/MEDIA/ verfügbar.

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