Anzeigepflicht bedroht das Kindeswohl
Österreich (OTS) – DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN nehmen mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Gewaltschutzpaket nun doch kurzfristig beschlossen werden soll. Mit im Paket ist die Verpflichtung zur Anzeige für PsychologInnen, PsychotherapeutInnen und andere Berufsgruppen, die im Grunde die Arbeit in einem Kinderschutzzentrum ad absurdum führt.
Bereits in den Stellungnahmen aus dem Jahr 2008 zum Entwurf des zweiten Gewaltschutzgesetzes wurde ausführlich dargestellt, warum eine Anzeigeverpflichtung nicht zum Schutz von Kindern beiträgt. Nun kommt dieser Vorschlag wieder und soll – entgegen aller Fachmeinung – auf schnellem Weg umgesetzt werden.
Ein Strafverfahren setzt voraus, dass Kinder sich jemandem anvertrauen bzw. dass es sensible Erwachsene gibt, die die Not von Kindern wahrnehmen. Die Aufgabe der Fachperson ist es, sich aus den Äußerungen des Kindes (Sprache, Verhalten, familiäre Faktoren usw.) ein Bild zu machen, erst den Schutz des Kindes sicher zu stellen und dann mit Bedacht die nächsten Schritte zu setzen.
Diese Rolle widerspricht der Rolle einer AkteurIn, die aktiv eine Anzeige macht und damit – aus der Sicht des Kindes – mitverantwortlich ist für die Konsequenzen, die ein Strafverfahren mit sich bringt und wo auch erneute Belastungen für das Kind auftauchen können. Viele Kinder wünschen sich, dass die Gewalt aufhört, aber nicht, dass die Familie dadurch auseinander bricht, das Konfliktpotenzial steigt oder es zu einem Strafverfahren kommt. Trotzdem sind diese Prozesse zum Schutz des Kindes oft nicht verhinderbar, sodass das Kind Unterstützung benötigt, um diese zu bearbeiten. Hier braucht es den Schutz der Vertrauensbeziehung, der nicht gewährleistet ist, wenn dieselbe Person den Strafprozess initiiert hat.
Vorschnelle Anzeigen (ohne Organisation der notwendigen Unterstützung) führen häufig dazu, dass Kinder verstummen oder bei der Anzeige nur einen Teil aussagen. Damit kommt es zu häufigeren Einstellungen eines Verfahrens und es gibt somit keine Möglichkeit, gewaltausübende Personen zur Verantwortung zu ziehen, sodass damit letztendlich die Gefährdung aufrecht bleibt.
Damit wird das eigentliche Ziel dieser Maßnahme – zum Schutz von Kindern beizutragen -verfehlt, da erfolgreiche Strafprozesse nur dann geführt werden können, wenn die Rahmenbedingungen für Kinder so gestaltet sind, dass sie tatsächlich gegen gewaltausübende aussagen können.
Das Problem ist nicht, dass zu wenige Fälle zur Anzeige gebracht werden, sondern dass insbesondere bei Kindern viele Verfahren eingestellt werden.
Statt einer Ausweitung der Anzeigepflicht wäre es aus Sicht der ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN sinnvoller:
- verbindliche Strukturen für die Kooperationen und Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteuren und Angeboten im Kinder- und Jugendhilfebereich zu schaffen (Beispiel: BKiSchuG Deutschland, §3),
- Fachberatung in Kinderschutzzentren als Angebot für alle Berufsgruppen, die einen Verdacht auf Gewalt haben, zu installieren und finanzieren, um Hilfestellung bei der Verdachtseinschätzung als auch den nächsten Handlungsschritten zu geben,
- Kinder bereits vor Anzeigen an eine kinder- und jugendspezifische Prozessbegleitungseinrichtung zu überweisen, um Anzeigen gut vorzubereiten, in dem Sinne, dass Kinder gut informiert und von einer kompetenten Fachperson begleitet werden.
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