Nationalrat beschließt Reform der Finanzverwaltung
Wien (OTS) – Am 19. September 2019 wurde im Nationalrat das Finanz-Organisationsreformgesetz beschlossen, das die Basis für die geplante Modernisierung der Finanzverwaltung bildet.
„Mit dieser Reform wird die Finanzverwaltung attraktiver, schneller, effizienter und damit serviceorientierter. Genau das ist notwendig, um unsere Finanzverwaltung zukunftsfit zu gestalten“, begrüßt Finanzminister Müller den Beschluss.
Grund für die Reform ist unter anderem, dass sich die Anforderungen und Erwartungen an die Finanzverwaltung seit der letzten Reform vor 15 Jahren nachhaltig verändert haben. „Die derzeitige Struktur ist angesichts der Digitalisierung und Globalisierung nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen hier nachrüsten, Abläufe effizienter gestalten und die digitalen Möglichkeiten besser nutzen“, so Müller.
Geplant ist, die 40 Finanzämter durch die bundesweiten Behörden „Finanzamt Österreich“ und „Finanzamt für Großbetriebe“ zu ersetzen und die neun bestehenden Zollämter zu einem „Zollamt Österreich“ zusammenzufassen. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde künftig im „Amt für Betrugsbekämpfung“ gebündelt.
„Die Reform wird außerdem zu einer gleichmäßigeren Arbeitsaufteilung innerhalb des ‚Finanzamts Österreich‘ führen. Das kommt vor allem den Kolleginnen und Kollegen der einzelnen regionalen Standorte, die wir selbstverständlich erhalten, zugute. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen wird die Reform eine Verringerung der Bürokratie sowie schnellere Erledigungen bringen“, betont Müller abschließend.
Die Umsetzung der Modernisierung beginnt ab 1. Juli 2020. Einzig der parallel dazu geplante Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge wird ab 1. Jänner 2020 tätig.
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