FPÖ bringt Antrag für erweitertes Kopftuch-Verbot in Schulen ein
Wien (OTS) – Die FPÖ bringt in der heutigen Sondersitzung des Nationalrates einen Antrag zur Ausweitung des Kopftuchverbots an Schulen ein. „Wir beantragen die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes dahingehend, dass Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Pädagoginnen kein Kopftuch in der Schule tragen dürfen. Das Kopftuch ist ein Symbol des politischen Islams und hat in Bildungsanstalten nichts verloren“, unterstreicht FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer.
Ziel der Erziehung in österreichischen Bildungseinrichtungen ist es, Kindern die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen und diese zu selbständigem Urteilen zu befähigen. Es soll somit auch eine erfolgreiche soziale Entwicklung und Integration der Schülerinnen und Schüler in den Schulen sichergestellt werden. Die Verhüllung des Körpers und eine Verhüllung des Hauptes sind bei Anhängern einiger islamischer Strömungen beziehungsweise Richtungen oder Traditionen ab Erreichen der Geschlechtsreife Teil der geübten Praxis, bei anderen nicht. Bei jenen Personen, bei denen es Teil der geübten Praxis ist, kann ein Eingriff in das Grundrecht auf Religionsfreiheit vorliegen. Soweit Grundrechtseingriffe vorliegen, sind diese zulässig, wenn sie vorhersehbar sind, ein legitimes Ziel verfolgen und verhältnismäßig sind. Zu diesen Zielen zählen etwa der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gesundheit und der Moral sowie der Schutz der Rechte Dritter. Die Orientierung an religiösen Werten darf nicht im Widerspruch zu den Zielen der staatsbürgerlichen Erziehung stehen, die sich an den genannten Grundwerten des Art. 14 Abs. 5a B-VG, den Baugesetzen und Staatszielbestimmungen der Verfassung orientiert und die auch die Gleichstellung von Mann und Frau umfasst. Das Tragen des islamischen Kopftuches bis Vollendung des 14. Lebensjahres kann zu einer frühzeitigen, insbesondere geschlechtlichen, Segregation führen, die mit den österreichischen Grundwerten und gesellschaftlichen Normen nicht vereinbar ist.
Bei den Pädagoginnen muss abgewogen werden, ob die Bekundung der eigenen Religion nach außen mit der Notwendigkeit des Schutzes der Schülerinnen und Schüler, für welche die Republik verantwortlich ist, in Einklang zu bringen ist. Aus Sicht der FPÖ ist das Kopftuchverbot für Pädagoginnen angemessen und notwendig, um die Rechte und Freiheiten anderer, die öffentliche Ordnung sowie die öffentliche Sicherheit zu schützen.
„Schon in der türkis-blauen Regierungszeit haben wir ein Kopftuchverbot für Kinder bis zehn Jahren in Schulen beschlossen. Der heute eingebrachte Antrag ist die logische Fortsetzung und ebenfalls eine freiheitliche Grundforderung, die mittlerweile offenbar auch bei der ÖVP angekommen und von dieser unterstützt wird. Unser Antrag bietet der ÖVP die Gelegenheit, hier klar Farbe zu bekennen“, hält FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer abschließend fest.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Freiheitlicher Parlamentsklub - FPÖ