Androsch: Keine Investitionsförderung für Vollspaltenböden!
Wien (OTS/SK) – „Das Landwirtschaftsministerium wurde über 32 Jahre von der ÖVP geführt, es ist ihre Verantwortung, dass auch seit Jahrzehnten Investitionsförderungen für Vollspaltenböden vergeben wurden. Denn es war eine nationale Entscheidung von ÖVP-LandwirtschaftsministerInnen öffentliche Steuermittel in diesem Bereich zu investieren. Es ist ein Skandal, dass laufend neue Rinder-und Schweineställe mit Tierleid verursachenden Vollspaltböden öffentlich gefördert werden“, so SPÖ-Tierschutzsprecher Maurice Androsch und er fordert weiters: „In Zukunft sollen Agrarfördermittel in der Nutztierhaltung nur noch für Betriebe verwendet werden dürfen, die in das Tierwohl investieren, dabei soll das Tierschutzniveau über dem innerstaatlich und europäischen Standard liegen müssen.“ ****
Die Mittel zur Investitionsförderung für die Vollspaltenböden kommen aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU, welche zur Hälfte national von österreichischem Steuergeld kofinanziert wird. Dabei werden besonders tiergerechte Stallungen nur mit einer 5 Prozent höheren Förderung unterstützt. Der SPÖ-Abgeordnete Androsch setzt sich intensiv dafür ein, dass Investitionen nicht mehr in die Förderung von Betrieben mit Vollspaltenböden gehen. Ein entsprechender SPÖ-Antrag wurde erst im Mai 2019 von der ÖVP/FPÖ-Koalition abgelehnt. Für Androsch ist dabei klar: „Uns ist offensichtlich, dass die ÖVP hier Konzerninteressen vertritt und sich nicht um das Wohl der Tiere kümmert. Besonders lächerlich war dabei die FPÖ, die sich scheinheilig als Tierschutzpartei versucht hat, jedoch immer wieder den Steigbügelhalter gegen mehr Tierwohl für die ÖVP gemacht hat.“
Die Förderungen, welche über den Fonds für die ländliche Entwicklung vergeben werden („Säule 2“) kann die Landwirtschaftsministerin derzeit in einer Richtlinie alleine festlegen. Für diese zweite Säule des GAP fordert Androsch eine gesetzliche Grundlage, wie es sie für die erste Säule bereits gibt, die in der Marktordnung geregelt ist. „Aus Transparenzgründen und weil es demokratiepolitisch wichtig ist, muss das Parlament endlich bei der Festlegung der gesamten Agrar-Förderkulisse Mitspracherecht haben. Das Beispiel der Förderung von Vollspaltenböden im Jahr 2019 zeigt, wie wichtig es ist, dass die Öffentlichkeit informiert ist, welche Förderungen vergeben werden!“, so Androsch abschließend. (Schluss) up/hc/mp
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