AK-Forderungen an die zukünftige Bundesregierung: Gerechter verteilen. Sozialstaat verbessern. Arbeitnehmerrechte stärken!
Linz (OTS) – Die letzte Bundesregierung hat wie keine zuvor die Arbeitnehmer/-innen und ihre Interessenvertretungen von politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Die AK Oberösterreich fordert von der nächsten Bundesregierung eine Politik, die auf Dialog statt auf kompromissloses Durchpeitschen von Gesetzen setzt und die den Anliegen der Arbeitnehmer/-innen höchste Priorität einräumt. „Sie sind es, die das Land täglich am Laufen halten und daher gebührt ihnen ein gerechter Anteil am gemeinsam Erwirtschafteten, soziale Sicherheit und ein Mitspracherecht bei allen politischen Entscheidungen, die ihre Interessen betreffen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Eine neue Regierung muss die Arbeitslosigkeit bekämpfen, die Kaufkraft stärken, den Sozialstaat inklusive staatlicher Pensionen erhalten, Bildungschancen ausbauen und den wachsenden Druck reduzieren, unter dem viele Arbeitnehmer/-innen leiden. Drastische, armutsverschärfende Schnitte in die soziale Sicherheit, wie die neue Sozialhilfe (vormals Mindestsicherung), müssen zurückgenommen werden. Ebenso die Machtverschiebungen von den Arbeitnehmern/-innen zu den Unternehmern/-innen inkl. der Zerschlagung der Krankenkassen.
Steuern und Abgaben sind eine wichtige Finanzierungsgrundlage unseres Gemeinwesens. Die gescheiterte türkis-blaue Regierung wollte dennoch die Steuern- und Abgabenquote massiv senken, u.a. durch eine milliardenschwere Reduzierung der Gewinnsteuern. Solche Geschenke entbinden Großkonzerne ihrer Verantwortung für die Mitfinanzierung des Gemeinwesens und wichtiger Zukunftsinvestitionen. Soziale Gerechtigkeit lässt sich nicht an der Höhe der Abgabenquote messen, sondern an der Verteilung des Steueraufkommens. Künftige Steuerentlastungen müssen so verteilt werden, dass die Arbeitnehmer/-innen zumindest 80 Prozent davon erhalten. Die längst nötige steuerliche Entlastung aller Arbeitnehmer/-innen muss deshalb durch Millionärssteuern gegenfinanziert werden.
Gerade angesichts der sich eintrübenden Konjunktur muss die Arbeitslosigkeit entschlossen bekämpft werden. Die AK fordert daher eine Neuauflage und Ausweitung der Job-Aktion 20.000, ein Bonus-Malus-Modell, sodass Ältere verstärkt von Betrieben bis zum Regelpensionsalter beschäftigt oder wiedereingestellt werden, sowie die Anhebung und Verlängerung des Arbeitslosengeldes und den Erhalt der Notstandshilfe.
Unser gesetzliches Pensionssystem steht auf nachhaltigen, stabilen Beinen. Betriebs- und Privatpensionen sind keine sichere Alternative, wie die jüngsten drastischen Kürzungen privater Pensionen zeigen. Die AK fordert daher die verfassungsrechtliche Verankerung des gesetzlichen Pensionssystems mit einem klaren Bekenntnis zum Umlageverfahren sowie zur Ausfallhaftung des Bundes, das Festhalten am Prinzip der Lebensstandardsicherung und der Pensionsformel 65/45/80, und zwar abschlagsfrei, sowie die Beibehaltung des Zeitpfades zur Anhebung des Pensionsantrittsalters von Frauen.
Die Gesetzesänderungen im Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz müssen zurückgenommen und unter Einbindung der Sozialpartner rasch neugestaltet werden. Statt Arbeitszeitverlängerungen ist eine kurze Vollzeit für alle von 35 Wochenstunden anzustreben. Eine sechste Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren muss endlich allen Beschäftigten zugestanden werden und es braucht Rechtsansprüche auf einen Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit, Bildungskarenz u.a.m.
In den letzten Jahren sind die Mieten weit über die Inflationsraten hinaus gestiegen. Das muss durch gesetzliche Regelungen gestoppt werden. Die AK fordert eine soziale Wohnbauoffensive sowie klare Mietzinsobergrenzen für möglichst alle Wohnungen. Die Höhe von Zuschlägen muss gesetzlich klar festgelegt bzw. begrenzt werden. Ein steuerlicher Wohn-Bonus statt eines Konzern-Bonus soll die Preissteigerungen mildern: Zehn Prozent der Wohnkosten bzw. maximal 500 Euro/Jahr für Miete, Eigenheime oder Wohnraumsanierung sollen von der Steuer abgesetzt bzw. als Steuergutschrift (Negativsteuer) ausbezahlt werden können. Preistreibende befristete Mietverträge gehören ebenso abgeschafft wie Maklerprovisionen für Mieter/-innen. Auch Grundsteuer, Verwaltungs-und Versicherungskosten sollen nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter/-innen überwälzt werden dürfen.
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