Apotheker: Nein zum Hausapotheken-Vorstoß der Ärzte
Wien (OTS) – Der Plan der Österreichischen Ärztekammer, die Medikamentenabgabe in die Ordinationen (ärztliche Hausapotheken) zu verlegen, kann das österreichische Gesundheitssystem ins Wanken bringen. „Die Trennung zwischen apothekerlicher und ärztlicher Tätigkeit ist ethisch und versorgungstechnisch unbedingt notwendig und stellt internationalen Standard dar. Die Arzneimittelabgabe durch den Arzt kann immer nur eine Notlösung sein und niemals eine öffentliche Apotheke ersetzen“, weist Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer, die Forderung der Ärztekammer entschieden zurück, die Medikamentenversorgung in Österreich den Ärzten zu übereignen.
„Ärzte sollten für ihre ärztliche Tätigkeit angemessen bezahlt werden. Dass sie auf Zusatzeinkünfte aus einer anderen Tätigkeit angewiesen sein sollen, ist schlicht unwürdig. Immerhin gelingt es anderen Staaten, die landmedizinische Versorgung sicherzustellen, ohne den Arzt zum Apotheker zu machen. Jede Berufsgruppe soll das tun, wofür sie ausgebildet ist. Im Sinne des Patientenwohls fordern wir die Entkoppelung von Arzneimittelverordnung und wirtschaftlichen Aspekten – Ethik statt Monetik. In Zeiten der Dreiminuten-Medizin ist das qualitätsvolle Führen einer Hausapotheke durch den Arzt unmöglich. Eine sichere Arzneimittelanwendung braucht dringend die Expertise und Beratung durch uns Apotheker. Gerade in Zeiten von Polymedikation sind Maßnahmen wie Medikationsanalyse und Medikationsmanagement die Mittel der Wahl, um den Patienten höchstmögliche Sicherheit zu geben. Das zeigen auch internationale Studien. Die Apotheke ist auf die Rezepte des Arztes angewiesen, sie kann neben einer ärztlichen Hausapotheke nicht bestehen. Der Vorschlag der Ärztekammer würde zu einem massiven Apothekensterben führen“, erklärt Kobinger.
Laut Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi, Mitglied des Präsidiums der Österreichischen Apothekerkammer, gibt es viele gute Gründe, die Trennung zwischen Apotheker- und Arztberuf aufrecht zu erhalten. „Die österreichischen Apotheken sind mit ihren langen Öffnungszeiten von bis zu 54 Stunden pro Woche überaus kundenorientiert und bieten eine gute Versorgung mit Arzneimitteln, auch außerhalb der ärztlichen Ordinationszeiten, oder wenn die Arztordination etwa wegen Urlaubs geschlossen ist. Wir Apothekerinnen und Apotheker sind immer für unsere Kunden da, und das wissen sie auch zu schätzen“, ergänzt Ergott-Badawi und führt weiter aus: „Tag und Nacht steht dem Kunden eine akademisch ausgebildete Fachkraft zur Verfügung – ohne Termin oder Wartezeit, denn eine Apotheke darf nie schließen. Bei banalen Erkrankungen bietet sie unmittelbare Problemlösungen im Rahmen einer von den Apothekerinnen oder Apothekern durchgeführten Beratung zur Selbstmedikation. Die Patienten sparen sich somit den Weg zum Arzt und lange Wartezeiten in überfüllten Ordinationen. Das spielt den Arzt frei für echte medizinische Tätigkeiten. Darüber hinaus wird das Gesundheitssystem entlastet.“
Eine Notfallabgabestelle von Medikamenten beim Arzt würde nie das nötige Sortiment an Arzneimitteln abdecken, das für die Versorgung der Patienten notwendig sei, so Ergott-Badawi weiter. Mit rund 6.000 verschiedenen Medikamenten auf Lager könne das nur eine öffentliche, logistisch gut gerüstete Apotheke. Eine Einengung des Angebots an Arzneimitteln ginge zu Lasten der Patienten.
„Wir fordern von der Österreichischen Ärztekammer eine Rückbesinnung auf die Tatsache, dass die Bevölkerung Arzt UND Apotheker braucht. Die Trennung dieser beiden Gesundheitsberufe muss unbedingt beibehalten werden. Ein Zusammenführen beider Funktionen in der Person des Arztes wäre aus Patientensicht fatal und würde unser Gesundheitssystem aus dem Gleichgewicht bringen. Die Patientinnen und Patienten müssen an erster Stelle stehen. Wer soll die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherstellen, wenn nicht die Apotheke vor Ort?“, fragen die Apothekerkammer-Funktionäre abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Österreichische Apothekerkammer