Schulärzte-Verordnung in Begutachtung
Wien (OTS/BMASGK) – Der vorliegende Verordnungsentwurf regelt die Aufgaben der Schulärztinnen und Schulärzte über die schulischen Belange hinaus und stellt die Grundlage im Bereich der Gesundheitsvorsorge klar. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 6. September 2019.****
Das in Österreich etablierte Schularztwesen ist ein vorbildliches und seit Jahrzehnten gut entwickeltes System. Schulärztinnen und Schulärzte besorgen seit Jahrzehnten in Verbindung mit den jährlichen Untersuchungen im Rahmen des Schulwesens auch einige Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend. Durch diese neue Verordnung wird auch eine explizite Rechtsgrundlage für die Durchführung von Impfungen durch Schulärztinnen und –ärzte geschaffen und dadurch Rechtssicherheit hergestellt.
Die vier wesentlichen Neuerungen der Verordnung, auch in Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes, sind:
1. Durchführung von Schutzimpfungen und deren Dokumentation inklusive Kontrolle des Impfstatus und Impfberatung,
2. Mitwirken der Schulärztinnen und –ärzte bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten,
3. Durchführung von periodischen, stichprobenartigen Untersuchungen der Schülerinnen und Schüler zur Erhebung und elektronischen Dokumentation von epidemiologisch relevanten Gesundheitsdaten wie Körpergewicht und Körpergröße und
4. Mitwirkung an gesundheitsbezogenen Projekten zur Gesundheitsförderung.
Ziel ist die Verlautbarung der Verordnung zeitnahe zum Schulstart im Laufe des Septembers 2019. (schluss)
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