Zerplatzte Urlaubsträume? Die Verbraucherschlichtung Austria hilft
Wien (OTS) – Die Sommerferien haben begonnen und die Österreicherinnen und Österreicher suchen in Nah und Fern nach Erholung. Was aber, wenn sich die erhoffte Traumreise zum Albtraum entwickelt? Speziell in den Sommermonaten wenden sich KonsumentInnen wieder vermehrt an die Verbraucherschlichtung Austria. Egal, ob das Fluggepäck nicht am Urlaubsort ankommt, das Hotel entgegen entsprechenden Katalogangaben nicht direkt am Strand liegt oder Bauarbeiten und Ungeziefer das Urlaubsglück trüben – die Verbraucherschlichtung Austria kann helfen. So erhielten Konsumenten bezüglich einer Kreuzfahrt, bei der es zu größeren Routenänderungen kam, im Rahmen des Schlichtungsverfahrens EUR 1.000,– vom Unternehmen zurück. In einem anderen Fall gab es bei einer Pauschalreise Probleme mit dem gebuchten Hotelzimmer, sodass die Konsumenten mehrmals das Zimmer wechseln mussten. Zudem wurden ihre Surf- und Yogastunden nur teilweise abgehalten. Im Endeffekt einigten sich Unternehmen und KonsumentInnen im Rahmen des Schlichtungsverfahrens auf eine Entschädigung von EUR 850,–.
Was tun, wenn ich als KonsumentIn ein Reiseproblem habe?
KonsumentInnen, die ein Problem mit in Österreich niedergelassenen Reisebüros, Reiseveranstaltern, Airlines oder sonstigen im Reisebereich tätigen Unternehmen haben und bilateral zu keiner Lösung finden, können sich sowohl über ein Webformular als auch per E-Mail oder Post an die Verbraucherschlichtung Austria wenden. Alle Kontaktinformationen finden sich auf der Website der Einrichtung unter [www.verbraucherschlichtung.at]
(http://www.verbraucherschlichtung.at/). Einzig bei Verspätungen und
Annullierungen im Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffbereich kann die Verbraucherschlichtung Austria nicht helfen. Hier können sich KonsumentInnen jedoch an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ([www.apf.gv.at] (http://www.apf.gv.at/)) wenden.
„Anstatt auf Ansprüche zu verzichten oder Geld und Nerven in Gerichtsverfahren zu investieren, sollten KonsumentInnen das kostenlose Angebot der Verbraucherschlichtung Austria in Anspruch nehmen und gemeinsamen mit dem Unternehmen und den MitarbeiterInnen der Schlichtungsstelle an Lösungen arbeiten“, erklärt Dr. Hermann Germ, Obmann des Vereins.
Alternative Streitbeilegung
Als staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle bietet die Verbraucherschlichtung Austria seit Jänner 2016 auf Grundlage des Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) kostenlose Schlichtungsverfahren an. Dabei unterstützt sie KonsumentInnen und Unternehmen als unabhängige, unparteiische, effektive, schnelle und faire Vermittlerin dabei, Streitigkeiten beizulegen und Lösungen für Probleme zu finden. Zum Aufgabenbereich der Verbraucherschlichtung Austria zählen neben Reiseproblemen etwa auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Warenkäufen, HandwerkerInnen, Versicherungen und diversen Dienstleistungen.
Zahlen und Fakten
2018 erledigte die Verbraucherschlichtung Austria ca. 700 Schlichtungsanträge. Rund 90 davon betrafen den Reisesektor. In diesem haben die betroffenen Unternehmen in 75% der Fälle an den an sich freiwilligen Verfahren mitgewirkt. In 67% jener Fälle, in denen sich die Unternehmen am Verfahren beteiligt haben, konnte eine Einigung erzielt werden.
Alle Zahlen und Fakten zum Jahr 2018 samt exemplarischen Fallbeispielen finden sich im [Jahresbericht der Schlichtungsstelle]
(https://www.ots.at/redirect/schlichtungsstelle).
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