Stadt Wien erweitert Kompetenzen des neuen Wiener Standortanwalts
Wien (OTS/RK) – Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und Wirtschaftskammer-Wien-Präsident Walter Ruck haben heute, Montag, bei einem Mediengespräch die neue Institution des Wiener „Standortanwalts“ präsentiert. Im Unterschied zu seinen acht Bundesländer-Kollegen wird der Wiener Standortanwalt Alexander Biach zusätzlich zum im Bundesgesetz verankerten Mitspracherecht bei UVP-pflichtigen Infrastrukturprojekten auch größere Projekte begleiten, bei der keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Damit das möglich ist, hat die Stadt Wien die Kompetenzen des Standortanwalts per Erlass ausgedehnt.
Bürgermeister Ludwig erinnerte an die Rolle Wiens als „Wirtschaftsmotor der Ostregion“. Zum nachhaltigen Erfolg gehöre auch der Ausbau der Infrastruktur. „Ein wichtiger Grund für die wirtschaftliche Stärke von Wien liegt in der engen und guten Zusammenarbeit zwischen Stadt und Wirtschaftskammer. Der neue Standortanwalt und die Möglichkeiten seiner Tätigkeiten, unterstreichen einmal mehr, dass die Sozialpartnerschaft in unserer Stadt funktioniert. Und das ist gut für Wien“, sagte Ludwig.
Angesiedelt ist der Standortanwalt bei der Wirtschaftskammer und soll als ein Fürsprecher für Infrastrukturprojekte agieren, betonte Wirtschaftskammer-Wien-Präsident Ruck: „Mit dem Wiener Standortanwalt entwickeln wir die im letzten Jahr geschlossene Zukunftsvereinbarung zwischen Stadt und Wirtschaftskammer Wien weiter.“ Notwendige Infrastrukturprojekte, deren Umsetzung bisher durch lange Verfahren verzögert wurden, könnten in Zukunft rascher abgewickelt werden, so Ruck. Wien stehe im internationalen Standortwettbewerb mit anderen Metropolen – um langfristig „vorne mitzuspielen“, brauche es eine moderne Infrastruktur mit guten Straßenverbindungen, Flughafen, Bahn bis hin zu Datennetzen.
Der Wiener Standortanwalt Biach sieht seine Rolle als „Fürsprecher und Unterstützer von Infrastrukturprojekten“, wie er betonte. Dabei gehe es nicht um ein „Gegeneinander von Standortanwalt und Umweltschutz“, vielmehr wolle er aufzeigen, „dass moderne Infrastruktur wirtschaftsbelebend und gleichzeitig umweltfreundlich ist“. Seine Aufgabe sei es, die volkswirtschaftlichen Effekte von Projekten – von Jobs und Löhne über zusätzliche Steuereinnahmen bis hin zu langfristigen Effekten für das Bruttoregionalprodukt -aufzuzeigen und als Argumente für ein Projekt in das Behördenverfahren einzubringen. Um diese positiven Auswirkungen darzustellen, will der Standortanwalt ein neues Berechnungstool anwenden, das von der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsforschung entwickelt wurde.
Der Standortanwalt wurde 2016 von der Wirtschaftskammer Wien erstmals vorgeschlagen. Hintergrund waren jahrelange geringe Fortschritte bei Infrastrukturprojekten wie der sechsten Donauquerung oder dem Ausbau des Flughafens Wien. 2018 änderte das Parlament das Wirtschaftskammergesetz und schuf die Institution des Standortanwalts. Seit 1. Juli 2019 gibt es neun Standortanwälte. Während die Standortanwälte in den acht anderen Bundesländern ausschließlich bei UVP-pflichtigen Verfahren eine Möglichkeit der Stellungnahmen haben, hat Wien die Kompetenzen des Standortanwalts ausgebaut. Über die Bauordnung und das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird es dem Wiener Standortanwalt ermöglicht, auch wichtige Infrastrukturprojekte ohne UVP-Pflicht zu begleiten.
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