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WK Wien: Geplante Entlastung der Kleinunternehmer ist großer Erfolg

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Wien (OTS) – Für Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck ist der angenommene Fristsetzungsantrag zur Umsetzung der ersten Etappe der Steuerreform Mittwochabend im Nationalrat „ein großartiger Erfolg der Wirtschaftskammer für alle Kleinunternehmer“. Die Einführung der pauschalen Gewinnermittlung für Kleinunternehmer, die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro auf 35.000 Euro Umsatz pro Jahr und die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 400 Euro auf 800 Euro haben damit eine realistische Chance auf Umsetzung. „Wir haben hart für diese Entlastung gekämpft“, erklärt Ruck und verweist darauf, dass das Pauschalierungsmodell auf einem Konzept der WK Wien aus dem Jahr 2018 basiert.

Ebenfalls ein Erfolg sei die geplante Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Bestimmungen. Bisher gab es eine Freigrenze bis zu einem Warenwert von 22 Euro, was dazu geführt hat, dass viele Importe – etwa aus China – entsprechend deklariert wurden und keine Umsatzsteuer abgeführt wurde. Für den heimischen Handel bedeutet dies ein klarer Wettbewerbsnachteil, und der Steuerzahler zahlt außerdem drauf. Ab spätestens 2021 soll diese Grenze nicht mehr gelten.

Weniger erfreut ist die WK Wien hingegen mit der geplanten neuen Abgabe auf Online-Werbung. Denn das Ziel, ausländische Online-Riesen damit für Umsätze, die in Österreich gemacht werden, zur Kasse zu bitten, werde damit nicht erreicht. Vielmehr trifft die neue Werbeabgabe die heimischen Unternehmen, die online werben. Mit der geplanten „Digitalsteuer“ wird lediglich werben teurer, aber keine Steuergerechtigkeit hergestellt. Anstatt eine weitere Werbeabgabe einzuführen, sollte die bestehende Abgabe auf Werbung in Printmedien abgeschafft werden, fordert die WK Wien seit Jahren.

Darum geht es bei der Entlastung der Kleinunternehmer

Bei der pauschalen Gewinnermittlung geht es um eine erhebliche administrative Entlastung von Unternehmern mit wenig Umsatz. Sie ersparen sich, mühsame Einzelaufzeichnungen finanzamtsgerecht zu führen. Eine Steuererklärung im vollen Umfang, ein Anlagenverzeichnis und ein Wareneingangsbuch wären dann nicht mehr zwingend. Bei der Anhebung der Kleinunternehmergrenze handelt es sich um eine Indexanpassung. Die letzte Anpassung gab es 2007. „Die Anhebung auf 35.000 Euro ist nach 13 Jahren längst überfällig“, sagt Ruck. Allein in Wien können die beiden Maßnahmen in Kombination miteinander zum Entfall von bis zu 130.000 Steuererklärungen pro Jahr führen und die Kleinunternehmer im Ausmaß von 18,75 Millionen Euro pro Jahr entlasten.

Ebenfalls längst überfällig ist die Anpassung der GWG-Grenze. Die WK Wien fordert seit Jahren 1500 Euro als Grenze, weil der Wert seit 1982 (!) nicht angepasst wurde. Nun kommt eine Anhebung auf zunächst 800 Euro 2020 bzw. 1000 Euro im Jahr 2021. Diese Maßnahme ist extrem wichtig für kleinere Unternehmen, weil relativ kleine Anschaffungen wie ein neuer Computer dann im Anschaffungsjahr steuerlich abgeschrieben werden können und die Abschreibung nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt werden muss. „Die Wiener Unternehmer werden dadurch pro Jahr um 75 Millionen Euro entlastet“, sagt Ruck.

Ruck begrüßt außerdem die Senkung des Krankenversicherungsbeitrags für alle Selbständigen mit 1. 1. 2020 um 0,85 Prozentpunkte, die mehr Steuergerechtigkeit gegenüber Arbeitnehmern und Pensionisten bringt.

Auf die nächsten Schritte nicht vergessen

Weiters müsse die nächste Bundesregierung die geplanten nachfolgenden Etappen der Steuerreform mit Nachdruck verfolgen, fordert Ruck. Sie umfassen etwa die Senkung der Einkommensteuertarife, der Körperschaftsteuer (KöSt) und die weitere Anhebung der GWG-Grenze. Die Gesetzesentwürfe hierzu sind noch ausständig.

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