Ottenschläger: Klare gesetzliche Grundlagen für fairen Wettbewerb zwischen Taxis, Uber und Co. | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Ottenschläger: Klare gesetzliche Grundlagen für fairen Wettbewerb zwischen Taxis, Uber und Co.

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Wien (OTS/ÖVP-PK) – „Die Vereinheitlichung des Taxi- und des Mietwagengewerbes schafft klare und faire Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer. Wer in Österreich Personen gewerblich mit einem PKW befördern möchte, muss künftig gewisse Standards einhalten“, so ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Andreas Ottenschläger in einer Pressekonferenz.

Das Gelegenheitsverkehrsgesetz greife nicht in die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Fahrdienst ein, dort würde auch weiterhin ein freier Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Vermittlungsplattformen stattfinden. Wichtig sei die „Waffengleichheit“ unter den Anbietern, beispielsweise der Wegfall der „Rückkehrpflicht“, oder strengere Regeln was Rückstände bei Steuern und Sozialversicherungsabgaben betrifft.

„Wir legen klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer fest, was die Qualität der Fahrzeuge, die Ausbildung der Fahrer, sowie die Einhaltung von sozialen Standards betrifft“, so der ÖVP-Verkehrssprecher. „Es soll beispielsweise nicht mehr möglich sein, gewerbliche Fahrten mit einem Probeführerschein durchzuführen. Wir brauchen hohe Standards wo es um „Leib und Leben“ und die Sicherheit geht, das betrifft in diesem Fall nicht die Fahrgäste allein, sondern die allgemeine Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“, so Ottenschläger.

Kein vorgeschriebener „Fixtarif“ – Entscheidung darüber treffen weiterhin die jeweiligen Landeshauptleute

„Der zuständige Landeshauptmann kann eine fixe Tarifstruktur für das jeweilige Bundesland festlegen, muss aber nicht“, stellt Ottenschläger klar, denn es handle sich um eine sogenannte „Kann-Bestimmung“. Der entsprechende Paragraf im Gelegenheitsverkehrsgesetz bleibt unverändert. In der Steiermark wurde von 2000 bis 2005 beispielsweise kein Taxitarif erlassen. „Wenn der Landeshauptmann einen „Fixtarif“ erlassen möchte, braucht es künftig aber vor allem auch kreative, praxistaugliche Lösungen in Länderkompetenz, was beispielsweise Sharing-Modelle oder unterschiedliche Qualitätsstandards betrifft“, sagt Ottenschläger. Entsprechende Ermächtigungen seien in der Novelle enthalten.

„Wir setzen uns hier im Speziellen für die Implementierung von Preisspannen ein, um eine marktnahe und flexible Preisbildung zu ermöglichen und auch diesen Aspekt in den freien Wettbewerb zwischen den Vermittlungsplattformen einfließen zu lassen. Unser Ziel ist es, fairen Wettbewerb und klare gesetzliche Grundlagen mit Fortschrittsdenken und Digitalisierung zu vereinbaren“, so Ottenschläger abschließend.

(Schluss)

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