AK: Haushalte zahlen Hauptanteil der Ökostromkosten – vernünftige Übergangslösung gefordert
Wien (OTS) – Obwohl private Haushalte nur für ein Viertel des Stromverbrauchs verantwortlich sind, tragen sie über die Hälfte der Ökostromförderkosten. Die Arbeiterkammer begrüßt die Debatte über eine faire Verteilung der Kosten, fordert aber mehr Mittel aus dem Budget zur Entlastung der StromkundInnen. Dass die ÖVP 390 Mio Euro für rohstoffabhängige Anlagen ausgegeben will, ist für die AK reines „Geld verbrennen“.
Erst vor wenigen Wochen haben ÖVP und FPÖ ein Grundsatzgesetz verabschiedet, das mit 140 Millionen Euro 47 Biomasseanlagen künstlich am Leben erhalten soll. Obwohl diese Anlagen nicht wirtschaftlich sind, möchte die ÖVP nun erneut 390 Mio. Euro für die Verstromung von Biomasse und Biogas ausgeben. „Man kann es nur so formulieren: Unter dem Deckmantel Klimaschutz wird hier Klientelpolitik betrieben und das Geld der Stromkunden verbrannt“, so AK Energieexpertin Dorothea Herzele.
Statt an dem Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) weiter zu arbeiten, sind nun Sonderförderungen in Millionenhöhe geplant. Der von ÖVP gestern im Nationalrat eingebrachte Antrag könnte – ersten Berechnungen zufolge – die StromkundInnen über die 13 Jahre mehr als eine Milliarde Euro kosten; ein von der SPÖ eingebrachter Antrag könnte bis zu 700 Mio Euro Kosten für die StromkundInnen bedeuten. Diese Gelder werden für das geplante, moderne Erneuerbare Ausbaugesetz fehlen. Der Druck für eine Übergangslösung ist nur deswegen entstanden, weil es die alte Regierung nicht geschafft hat, den schon für Ostern 2019 angekündigten Entwurf für das EAG rechtzeitig vorzulegen.
Die Sonderförderung muss sich nun auf das Wesentliche konzentrieren:
Auf Windkraft-, Wasserkraft und Photovoltaikanlagen beschränken, und zusätzliches Geld darf es nur für Anlagen geben, die schon lange auf Fördermittel warten. Die AK warnt davor, jetzt blind den Wünschen der Anlagenbetreiber nachzugeben und so viele Anlagen wie möglich in das veraltete Fördersystem zu pressen. Denn „je mehr Anlagen im modernen Erneuerbaren Ausbaugesetz gefördert werden, desto besser ist dies für die Integration der Erneuerbaren in das Stromsystem und damit für den Klimaschutz insgesamt“, so AK Energieexpertin Dorothea Herzele.
Um das ambitionierte Ziel, 100 Prozent erneuerbare Energie im Stromsektor bis 2030 erreichen zu können, sind hohe Investitionen notwendig. Finanziert wird die Förderung Erneuerbarer Energie nicht über das Budget, sondern von den VerbraucherInnen über ihre Stromrechnung. Private Haushalte und kleine Gewerbebetriebe tragen dabei die Hauptlast: Sie zahlen derzeit 2,6 Cent je kWh an Ökostromförderung, die Großverbraucher hingegen nur 0,5 Cent je kWh. „Gemessen am Stromverbrauch beträgt die Belastung privaten Haushalte ein Vielfaches als jene von Großverbrauchern“, so die AK Energieexpertin. Dem nicht genug rufen Vertreter der Industrie nach zusätzlichen Ausnahmen und fordern weitere Begünstigungen bei Netzentgelten und bei den Ökostromförderkosten. Ausnahmeregelungen bei der Finanzierung darf es nur dann geben, wenn dadurch Anreize für klimafreundliches Verhalten geschaffen werden. Dies gilt zum Beispiel im Bereich des öffentlichen Verkehrs durch dessen verstärkte Nutzung der CO2-Verbrauch wesentlich reduziert wird.
Die enormen Kosten der notwendigen Dekarbonisierung sind nur zu bewältigen, wenn die Belastung fair verteilt wird. Die AK fordert den Erneuerbaren Ausbau stärker über das Budget und damit über Steuern zu finanzieren, um die StromverbraucherInnen zu entlasten. So könnten bereits bestehende, steuerfinanzierte Fördertöpfe besser dotiert und stärker genutzt werden. Dies betrifft etwa die Förderungen über den Klima- und Energiefonds, aber auch jene der Länder, und die Förderung über die Fonds für ländliche Entwicklung.
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