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AVAS kommt verpflichtend

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Wien (OTS) – Bestimmte elektrisch betriebene und Hybrid-Pkw müssen ab diesem Zeitpunkt im unteren Geschwindigkeitsbereich, in dem das Abroll- und Windgeräusch noch nicht ausreichend vernehmbar ist, ein künstliches Motorengeräusch abgeben, um gehört zu werden. Dieses wird zu praktisch keiner Erhöhung des Verkehrslärms beitragen und ist auch kein unangenehmes Piepsen, sondern eine lebensnotwendige Schutzmaßnahme.

Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Elmar Fürst: “für blinde und sehbehinderte Menschen ist der verpflichtende Einbau und Verwendung von AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) ein überlebenswichtiger Sicherheitsaspekt! Die Regelung kann jedoch insofern nur einen Anfang bedeuten, als auch andere geräuscharme bzw. geräuschlose Fahrzeuge akustisch wahrnehmbar gemacht werden müssen!“ Elmar Fürst weist auch darauf hin, dass die Vorteile der E-Mobilität unbestritten seien und eine geringere Lärmbelastung auch von blinden und sehbehinderten Menschen begrüßt werde. „Es geht aber in diesem Fall um nichts weniger als die Möglichkeit, ungefährdet und eigenständig im öffentlichen Raum unterwegs sein zu können. Das ist ein Menschenrecht!“

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