WKÖ: Für neue Mitarbeiter seit 2012 keine zusätzlichen Pensionsleistungen mehr
Wien (OTS) – Der Rechnungshof prüfte in den letzten Jahren die Pensionsregelungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, darunter auch jene der Wirtschaftskammern Österreichs. Dieser Prüfbericht liegt nun vor. „Der Rechnungshof anerkennt grundsätzlich, dass die Wirtschaftskammern schon früh Reformschritte im Pensionsrecht gesetzt haben. Wir sehen das als Bestätigung, dass wir rechtzeitig und richtig gehandelt haben“, betont Herwig Höllinger, Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Wörtlich heißt es dazu im Rechnungshof-Bericht: „Der RH hob positiv hervor, dass die Wirtschaftskammern bereits 1992 und somit zu einem verglichen mit anderen Systemen frühen Zeitpunkt einen ersten Schritt zur Reform der Pensionen setzten, indem sie für neu eintretende Beschäftigte die maximal erreichbare Pensionshöhe von 80 % auf 70 % des Letztbezugs absenkten.“
Wirtschaftskammern starteten frühzeitig Reformen im
Pensionsrecht
Seit 1992 wurden die Pensionsregelungen in zahlreichen Reformschritten verändert: Die Pragmatisierung ist seit einem Vierteljahrhundert abgeschafft, seit 20 Jahren erhalten Neuzugänge keine direkte Kammerpension mehr und seit 2012 gibt es für neu eintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinerlei Sonderregelungen. Sie sind ASVG-Versicherten im Ruhestand komplett gleichgestellt. „Diese Einschnitte wurden im Sinn einer nachhaltigen Finanzierbarkeit im Interesse der Wirtschaftskammer-Mitglieder gesetzt“, betont Höllinger. Zugleich war das Prinzip der Vertragstreue gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern natürlich zu respektieren.
Der Aufwand der Wirtschaftskammerorganisation für Pensionen bzw. für die früher geltende beitragsorientierte Pensionskasse konnte durch die diversen Reformschritte dauerhaft und deutlich gesenkt werden. Die Kritikpunkte des Rechnungshofes beziehen sich vor allem auch auf Pensionsrechte der Vergangenheit, insbesondere einzelne Details der alten Pensionsregelung von 1946. „Hier ist anzumerken, dass eine Änderung nur im Einvernehmen mit den Betroffenen möglich wäre und damit rechtlich nicht durchsetzbar ist. Das wird vom Rechnungshof auch explizit anerkannt“, so Höllinger. Gesetzliche Änderungen, wie sie der Rechnungshof hier als Alternative moniert, stehen nicht in der Macht der Wirtschaftskammern.
Leistungen steigen – Beiträge sinken
Generalsekretär Höllinger weist abschließend darauf hin, dass die Wirtschaftskammern ihr Service-Angebot für die Mitglieder in den vergangenen Jahren massiv ausgeweitet haben – und das trotz umfassender Beitragssenkung und steigender Mitgliederzahlen. „Die Wirtschaftskammern sind die gesetzliche Interessenvertretung mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis“, so Höllinger. So sind die Kammerumlagen pro Mitglied im Zeitraum 2000 bis 2016 um 18 Prozent gesunken. Die jüngste, mit 2019 wirksam gewordene Beitragsreduktion entlastet die Mitglieder – vom EPU über den klassischen Mittelständler bis zum Großunternehmen – zusätzlich um bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr und bringt darüber hinaus neue Serviceleistungen z.B. im Bereich Innovation.
„Ob es um Fragen zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht geht, den Weg von der Geschäftsidee zum eigenen Unternehmen, die Do’s und Don’ts auf Auslandsmärkten oder die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern:
Die Wirtschaftskammern sind immer am Puls der Unternehmen und stehen bei allen unternehmensrelevanten Themen mit Information, Beratung und Service zur Seite“, so Höllinger abschließend. (PWK317/SR)
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