EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Voraussichtliche Einleitung eines Verfahrens vor der Übernahmekommission - Ergänzung der ad hoc Meldung vom 17.06.2019 zur Klage auf Anfechtung von HV-Beschlüssen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Voraussichtliche Einleitung eines Verfahrens vor der Übernahmekommission – Ergänzung der ad hoc Meldung vom 17.06.2019 zur Klage auf Anfechtung von HV-Beschlüssen

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Recht/Prozesse
18.06.2019

Innsbruck – Die Aktionäre UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. haben zur Förderung ihrer Klagebegehren auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen unter der, der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft am 17.06.2019 zugestellten Anfechtungsklage behauptet, dass das Syndikat der Kernaktionäre der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, bestehend aus Oberbank AG, BKS Bank AG, Generali 3Banken Holding AG sowie Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. in der Vergangenheit die übernahmerechtliche Angebotspflicht verletzt habe. Der Grund liege zusammengefasst darin, dass die OBK-Mitarbeiterbildungs- und Erholungsförderung reg. Gen. m.b.H. als Aktionärin der Generali 3Banken Holding AG nicht von der Aktionärin Oberbank AG unabhängig sei. Im Rahmen des gerichtlichen Anfechtungsverfahrens wird daher die Übernahmekommission diese Vorfrage zu entscheiden haben. Sollte eine Verletzung der Angebotspflicht festgestellt werden, ruhen die Stimmrechte der zuvor genannten Syndikatsparteien aus den Aktien an der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft bis ein dem Übernahmegesetz entsprechendes Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft von den zuvor genannten Syndikatsmitgliedern gestellt oder das Ruhen der Stimmrechte von der Übernahmekommission aufgehoben wird. Der Vorstand der Emittentin ist nach wie vor der Auffassung, dass die Klage unberechtigt ist und keine Verletzung einer Angebotspflicht vorliegt.

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
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