Bund-Länder-Vereinbarung für Kinder- und Jugendhilfe soll für gleiche und hohe Qualitätsstandards sorgen
Wien (PK) – Vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ auf den Weg gebracht wurde heute auch die Bund-Länder-Vereinbarung über die Kinder- und Jugendhilfe. Die Vorlage wurde am Beginn der Sitzung mit Zweidrittelmehrheit auf die Tagesordnung genommen, nachdem gestern der Verfassungsausschuss dafür grünes Licht gegeben hatte.
Die Vereinbarung ist eine Voraussetzung für das Inkrafttreten der im Dezember des Vorjahres beschlossenen Verfassungsnovelle, wonach den Ländern die alleinige Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe übertragen und künftig auf gesetzliche Vorgaben des Bundes verzichtet wird. Um nun sicherzustellen, dass das bestehende Schutzniveau in diesem Bereich erhalten bleibt und bundesweit weiter einheitliche Qualitätsstandards gelten, wurde festgelegt, dass diese Kompetenzentflechtung allerdings erst dann wirksam wird, wenn eine begleitend in Aussicht genommene Bund-Länder-Vereinbarung in Kraft tritt.
Konkret verpflichten sich die Länder mit der nun vorliegenden Vereinbarung dazu, ihre Gesetze und die Vollziehung weiterhin an den Bestimmungen und Mindeststandards des künftig obsoleten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes auszurichten. Zudem bekennen sie sich dazu, die geltenden Standards gemeinsam weiterzuentwickeln, insbesondere wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Expertisen vorliegen. Aufgabe des Bundes ist es unter anderem, durch bundesgesetzliche Regelungen auch in Hinkunft einen Informationsfluss zwischen verschiedenen Institutionen wie Schulen und Krankenhäusern und den Kinder- und Jugendhilfeträgern sicherzustellen, wenn ein Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch besteht. Zudem wird der Bund die Länder bei der Erstellung von Statistiken und bei der Kinderschutzforschung unterstützen. Die Bund-Länder-Vereinbarung ist unbefristet gültig und kann nur im Einvernehmen aller Vertragsparteien aufgelöst werden.
NEOS und Liste JETZT stimmten dagegen, weil sie grundsätzlich gegen die Verländerung sind und für eine alleinige Bundeszuständigkeit plädieren. So stellte NEOS-Mandatar Douglas Hoyos-Trauttmansdorff die Frage, warum man eine derartige Vereinbarung zur Festlegung bundeseinheitlicher Standards braucht, um das Ganze dann doch nicht bundeseinheitlich zu lösen. Er wies auch auf die zahlreichen Stellungnahmen von ExpertInnen hin, die sich gegen die Verländerung ausgesprochen haben.
Befürwortet wurde die Vereinbarung dazu seitens der ÖVP durch die Abgeordneten Friedrich Ofenauer und Alois Rosenberger, und zwar auch im Hinblick auf die notwendige Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Rosenberger verstand die Kritik an dieser Maßnahme nicht, denn die Länder seien in der Lage, hohe Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen und diese auch zu kontrollieren. Außerdem sei auch die Volksanwaltschaft in diesem Bereich tätig, sagte er. Wie Ofenauer sieht er durch dieses Gesetz die hohen Qualitätsstandards gewährleistet, sie würden standardisiert und weiterentwickelt. Ofenauer bekräftigte als ÖVP-Mandatar zudem, dass es Schwerpunkt seiner Partei sei, das Kindeswohl zu sichern und die Familien zu stärken. Er rief dazu auf, die Novelle zum Bildungsinvestitionsgesetz zur weiteren Finanzierung der Nachmittagsbetreuung noch vor den Wahlen zu beschließen, um die Finanzierung über den September 2019 hinaus sicherzustellen.
Auch Werner Herbert begrüßte seitens der Freiheitlichen die vorliegende Vereinbarung und stellte aus seiner Sicht fest, dass nun bundesweit hohe Qualitätsstandards sichergestellt seien.
Für die Zustimmung der SPÖ sei es wichtig, dass die aktuellen Standards abgesichert sind, begründete Eva Maria Holzleitner (SPÖ) die Zustimmung ihrer Fraktion. Dadurch sei aber auch der Bund verpflichtet, sich nicht ganz aus seiner Verantwortung zu stehlen, sagte sie und unterstrich insbesondere die Notwendigkeit der Weiterentwicklung und finanziellen Absicherung. In diesem Zusammenhang wies sie auf ihren Antrag hin, im Familienministerium ein Expertengremium anzusiedeln, um die Kinder- und Jugendhilfe in Österreich laufend zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Dafür habe sich auch das Kinderrechte-Board im Bundeskanzleramt in seiner letzten Sitzung ausgesprochen. (Fortsetzung Nationalrat) jan
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