KORR: Caritas zu NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz: „Menschenwürdiges Leben muss für alle möglich und leistbar sein!“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

KORR: Caritas zu NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz: „Menschenwürdiges Leben muss für alle möglich und leistbar sein!“

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Wien (OTS) – In Absatz 2 muss es heißen … die Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen zu können…

Wien/St. Pölten
In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen Caritas Präsident Michael Landau und Caritasdirektor Hannes Ziselsberger vor Verschlechterungen für Menschen in Not im NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz, das bereits morgen, Donnerstag, im Landtag Niederösterreich beschlossen werden soll. Eine erste Durchsicht des Gesetzesentwurfs zeigt:
Niederösterreich hält sich strikt an die Vorgaben des Grundsatz-Gesetzes – daraus ergibt sich eine Reihe von Leistungsverschlechterungen hinsichtlich des Sicherungsniveaus.

Eingeschränkte Unterstützung für Familien in Not

„Unsere Durchrechnungen zeigen, dass es für fast alle Haushalte zu einer Verringerung des Haushaltseinkommens kommen wird. So erfreulich es ist, dass sich das Land Niederösterreich entschlossen hat, Zusatzleistungen für Alleinerziehende zu gewähren – zu Verbesserungen gegenüber dem Status Quo kommt es nur für Alleinerziehende, die Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen können. Und selbst für diese gibt es Verbesserungen nur bis zum dritten Kind“, bemängelt Caritas Präsident Michael Landau.

Warnung vor hohen Wohnkosten im Eigenheim

Die Caritas zeigt sich insbesondere besorgt, wie betroffene Haushalte ihre Wohnkosten decken sollen. „Hohe Wohnkosten sind schon jetzt das Thema Nr. 1 in unseren Sozialberatungsstellen“, weiß Landau. „Sinkt das Haushaltseinkommen, wird es für die betroffenen Haushalte noch enger.“

Besonders stark betroffen von den Verschlechterungen sind Personen, die im Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung leben – in Österreich ist das rund ein Drittel aller einkommensarmen Menschen. Sie wohnen häufig in sehr bescheidenen, oft ererbten Häusern. „Gerade in ländlichen Regionen in Niederösterreich leben auch viele einkommensarme Personen im Eigenheim. Es ist zu befürchten, dass diese Familien am Ende des Monats nur mehr einen leeren Kühlschrank haben werden“, so Hannes Ziselsberger, Direktor der Caritas der Diözese St. Pölten.

„Wir appellieren daher an das Land Niederösterreich, die Regelung, dass Personen im Eigenheim deutlich niedrigere Leistungen erhalten sollen, nochmals zu überdenken“, so Ziselsberger. „Niederösterreich ist in diesem Punkt völlig frei. Der Bund hat es den Ländern überlassen, zu bestimmen, wie hoch die Wohnleistung für Personen im Eigenheim sein soll. Und ein menschenwürdiges Leben muss für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher möglich und leistbar sein!“

„Anspruch auf Soforthilfe ist Ausdruck moderner Sozialstaatlichkeit“

Positiv anzuführen ist laut Caritas, dass der Entwurf auch Verbesserungen für die Betroffenen enthält. „Wir lesen heraus, dass es künftig in akuten Armutssituationen einen Rechtsanspruch auf Soforthilfe geben soll. Das ist insofern erfreulich, weil es derzeit einen solchen Anspruch nicht gibt“, so Landau und Ziselsberger. Zwar sollen die Behörden qualitätsvoll und schnellstmöglich entscheiden, letztlich haben sie aber drei Monate dafür Zeit. „Wir wissen aus der täglichen Caritasarbeit, dass langes Warten auf eine Entscheidung die Notlagen der Betroffenen oft noch zusätzlich befeuert. Wer schnell hilft, hilft hingegen oft doppelt. Das Recht auf Soforthilfe ist ein Ausdruck moderner Sozialstaatlichkeit und NÖ nimmt damit eine Vorreiterrolle ein.“

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