Parlament: TOP im Nationalrat am 13. Juni 2019 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Parlament: TOP im Nationalrat am 13. Juni 2019

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Wien (PK) – Mit einer Erklärung der Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Liliane Maury Pasquier zollt der Nationalrat dem seit 1949 bestehenden Europarats seine besondere Aufmerksamkeit. An diesem Plenartag diskutieren die Abgeordneten auch den Dreiervorschlag für das künftige Kollegium der Volksanwaltschaft. Zudem stimmen die Abgeordneten über die Aufhebung der Immunität von FPÖ-Abgeordnetem Markus Tschank ab.

An diesem Tag findet keine Fragestunde statt. Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr.

Erklärung von Europaratspräsidentin Liliane Maury Pasquier

Der Nationalrat nimmt das 70-jährige Bestehen des Europarats zum Anlass, die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung Liliane Maury Pasquier zu ersuchen, vor den Abgeordneten eine Erklärung abzugeben. Die Möglichkeit bietet § 19a der Geschäftsordnung, wonach der Präsident nach Beratung in der Präsidialkonferenz herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik einladen kann, in einer Sitzung des Nationalrats eine Erklärung zu einem bestimmten Thema abzugeben. Erster Gast in diesem Rahmen war UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon im April 2016.

Neues Kollegium für die Volksanwaltschaft

Nachdem die aktuelle Funktionsperiode der VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer mit 30. Juni 2019 ausläuft – Brinek muss nach 12-jähriger Amtstätigkeit auf jeden Fall aufhören – hat der Hauptausschuss des Nationalrats einen Gesamtvorschlag für die Wahl des neuen Kollegiums dem Plenum unterbreitet. Vorgeschlagen sind Werner Amon (ÖVP), Bernhard Achitz (SPÖ) und Walter Rosenkranz (FPÖ). Der Wahlvorschlag passierte den Hauptausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und JETZT.

Immunität von Abgeordnetem Markus Tschank

Sollte der Immunitätsausschuss rechtzeitig tagen, dann geht es am Schluss der Tagesordnung um zwei Ersuchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Immunität von Abgeordnetem Markus Tschank (FPÖ) aufzuheben. Im Mittelpunkt steht dabei der seit dem „Ibiza-Video“ im Raum stehende Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung. (Schluss) jan/keg

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