Noll/JETZT: Parteibuch sticht Qualifikation: Dieses Schlupfloch muss zugemauert werden
Wien (OTS) – „Sofort nach Amtsantritt hat die Regierung Kurz ohne Ausschreibungen Generalsekretäre für die Bundesministerien ernannt. Durch eine weitere Änderung im Bundesministerien-Gesetz müssen diese Generalsekretäre auf ihren eigenen Antrag hin als Beamte übernommen werden. Da jeder, der definitiv in den höheren öffentlichen Dienst übernommen wird, eine Grundausbildung und eine Dienstprüfung absolvieren muss, werden diese Generalsekretäre (und oft auch andere Günstlinge) provisorisch zu Beamten ernannt. Für die Berufsbeamten der betroffenen Ministerien ist das eine eklatante Ungleichbehandlung, da sie in der Regel erst nach Grundausbildung und Dienstprüfung zu Beamten werden können“, sagt Alfred Noll, Justizsprecher der Liste JETZT.
„Permanent wird versucht, jemanden aus dem Kabinett zu versorgen und Kolleginnen, die viele Jahre qualitätsvolle Arbeit geleistet haben, zu verdrängen oder ihnen zu sagen, sie haben keine Chance bei der Neuausschreibung der Führungsfunktion im Ministerium“, kritisierte Monika Gabriel, die GÖD-Vizechefin von der Fraktion Christlicher GewerkschafterInnen (FCG) im Standard (online-Ausgabe 31.05.2019).
Daher fragte Alfred Noll in Form einer parlamentarischen Anfrage die MinisterInnen Köstinger, Hartinger-Klein, Schramböck und Strache, welche Vorgangsweise hier geplant ist (die Generalsekretäre der anderen Ministerien sind bereits Beamte). Wie inzwischen mit der Ernennung der Generalsekretärin Guggenbichler (bei FPÖ-ex-Ministerin Hartinger-Klein) zur Beamtin deutlich geworden ist, wird so vorgegangen wie immer. „Damit ist auch klar, dass die langjährige Kritik der FPÖ an politischen Versorgungsposten so flüchtig ist wie Ibiza-Bekanntschaften“, meint Noll. Klare Antworten sucht man in den Anfrage-Beantwortungen vergeblich (3265/AB, 3258/AB, 3242/AB und 3311/AB), auch unter der neuen Regierung Bierlein.
Früher waren in § 4 Abs 4 und 5 BDG Nachsichtsmöglichkeiten auch der besonderen Ernennungserfordernisse (Grundausbildung mit Dienstprüfung) vorgesehen, die ganz bewusst mit dem „Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002“ aufgehoben wurden. Denn, so erläuterte die Regierungsvorlage, „die Möglichkeit der Nachsicht von […] den besonderen Ernennungserfordernissen soll in Zukunft nicht mehr bestehen.“ Da dies nur für die definitiven Ernennungen gilt, umgeht man mit den provisorischen Beamtenpositionen diese Vorgabe, um Generalsekretäre und Kabinettsmitarbeiter im öffentlichen Dienst unterzubringen.
„Parteibuch sticht Qualifikation – dieses Schlupfloch muss zugemauert werden“, sagt Noll.
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