Schuldenreport 2019 – Was braucht es im Kampf gegen Überschuldung?
Wien (OTS) – Im Vorjahr bekamen 62.862 Personen Unterstützung von einer staatlich anerkannten Schuldenberatung. Der häufigste Grund für die Überschuldung ist Arbeitslosigkeit bzw. Einkommensverschlechterung. 36 % der KlientInnen sind arbeitslos, 41 % haben nur einen Pflichtschulabschluss, 27 % haben nicht mehr Einkommen als das Existenzminimum. Knapp über 10.000 Menschen hatten keinen anderen Ausweg mehr, als in Privatkonkurs zu gehen.
Diese Zahlen aus dem Schuldenreport 2019 machen deutlich, in welchem Ausmaß die KlientInnen der Schuldenberatungen gegen Armut und Ausgrenzung kämpfen. Deshalb stellen die Schuldenberatungen als Interessenvertretung neben rechtspolitischen auch klare sozialpolitische Forderungen auf. An diesen Punkten zeigt die jahrzehntelange Praxis, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Zinsenspirale stoppen, Kinderrechte stärken
Nach nicht einmal acht Jahren haben sich Schulden in einem zügellosen System der Schuldeneintreibung durchschnittlich nahezu verdreifacht. Es ist weder für Außenstehende noch für die Betroffenen selbst nachvollziehbar, wie – in einem realen Beispiel aus Kärnten – aus 6.900 Euro Schulden nach dreizehn Jahren 272.000 Euro werden können, das 39fache des ursprünglichen Kapitals. 90 % dieses Schuldenberges sind Zinsen. Die Schuldenberatungen fordern eine gesetzliche Deckelung von Zinsen und Betreibungskosten. Schulden sollen sich maximal verdoppeln dürfen. „Da bleibt immer noch genug Spielraum für die Gläubiger, um das kostendeckend einzutreiben“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen. Zudem soll es klare Regeln für Inkassobüros geben, wie transparente Höchstsätze und ein Verbot der Geltendmachung von verjährten Zinsen.
Häufige Fragen in der täglichen Beratung sind: Was bleibt den KlientInnen vom Einkommen bei einer Lohnpfändung oder im Privatkonkurs? Kommt die betroffene Person samt Familie damit aus? Das Existenzminimum für eine alleinstehende Person betrug im Vorjahr 909 Euro und lag damit weit unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1.259 Euro. Wird wegen Unterhaltsschulden gepfändet, kann sogar dieses Existenzminimum noch unterschritten werden. Eine wesentliche Forderung im Kampf gegen die Verarmung ganzer Familien ist deshalb die Anhebung des Existenzminimums zumindest auf Niveau der Armutsgefährdungsschwelle.
Vor allem für SchuldnerInnen mit Kindern ergeben sich in Kombination mit dem niedrigen Existenzminimum existenzbedrohliche Situationen. „Kinderwohl vor Bankenwohl muss die oberste Prämisse sein“, sagt Peter Niederreiter, Geschäftsführer der Schuldenberatung Salzburg. Was es außerdem braucht: Schuldenberatung in ganz Österreich ausbauen und eine flächendeckende Versorgung gewährleisten. „Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Finanzierung durch die Bundesländer schwieriger wird und es immer mehr regionale Unterschiede bei der Versorgung der Bevölkerung gibt. Wir sollten eine Finanzierung von staatlich anerkannter Schuldenberatung auf Bundesebene andenken“, sagt Clemens Mitterlehner. Das selbe gilt für ein flächendeckendes Angebot von unabhängiger Finanzbildung durch die Schuldenberatungsstellen. „Schuldenberatungen machen seit vielen Jahren Basis-Finanzbildung, aber diese wird in den Bundesländern sehr unterschiedlich finanziert. Auch hier müsste gelten: Gleiches Recht auf Finanzbildung für alle Kinder“, so Mitterlehner.
[Zum Schuldenreport 2019]
(https://www.schuldenberatung.at/fachpublikum/schuldenreport.php)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ASB Schuldnerberatungen GmbH