Steuerentlastung mit wichtigen Akzenten
Eine weitere längst überfällige Tarifsenkung, die
zu begrüßen ist und einen Ausgleich zur kalten Progression darstellt.
Dass der größte Teil der Entlastung in die Senkung der drei unteren Lohn- und Einkommens-Tarife fließt, ist zu begrüßen. Aber man sollte nicht vergessen, dass es sich letztlich um keine Senkung, sondern um eine Refundierung der kalten Progression handelt. Die kalte Progression ist bekanntlich nichts anderes als eine versteckte Steuererhöhung. Sie entsteht, wenn der Mitarbeiter jährlich durch eine Lohnerhöhung mehr verdient, somit mehr Steuern zahlt, obwohl der reale Wert seines Einkommens inflationsbereinigt gar nicht oder nur gering gestiegen ist.
„Die sofortige Abschaffung der kalten Progression (nicht erst 2023) und eine Vereinfachung der Lohnsteuerberechnung wären zusammen ein noch effizienteres Konjunktur-Ankurbelungsprogramm“ stellt Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, fest.
Arbeit ist und bleibt weiterhin viel zu hoch besteuert, und
die Lohnverrechnung ist viel zu kompliziert.
Alleine für das Anlegen eines Mitarbeiters im Lohnsteuersystem benötigt man 40 Minuten. Statt an den Tarifen nur ein bisschen zu schrauben, gehört das ganze System radikal vereinfacht. Ein richtiger Schritt ist die Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung, die noch auf die Praktikabilität für den Tourismus überprüft gehört.
Auf die Causa prima für die Hotellerie, die Abschreibung wurde vergessen!
Die Hotelimmobilie ist betriebsnotwendig und die derzeitigen Abschreibungszeiten bilden keinen Investitionszyklus ab. Für neue, abnutzbare Anlagegüter soll es im Hotel eine funktionale Abschreibung geben. Mit der derzeitigen Abschreibungsfrist von 40 Jahren produzieren wir am Markt vorbei, da keiner von uns im Urlaub in einem derart abgewohnten Zimmer schlafen möchte. Es braucht hier mehr Flexibilität, damit wirksame Investitionsanreize entstehen.
Niedrige Abgaben, an den Nutzwerten orientierte realistische Abschreibungen sowie Freibeträge sind die besten Mittel, um Investitionen zu stimulieren. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis muss durch eine niedrige Besteuerung belohnt werden.
Im Hotelvertrieb erleben wir gerade eine digitale Revolution
Diese beschert den Betrieben so viele Buchungen über Online-Kanäle wie noch nie. Sehr viele Unternehmer stehen jetzt an dem entscheidenden Punkt, sich gegenüber neuen Technologien noch mehr zu öffnen. Investitionen in dieser Richtung sind daher heute noch wichtiger als vor einigen Jahren. „Auch die Bagatellen im Steuerdschungel sollten möglichst rasch ausgeholzt werden. An der Spitze stehen hier Lustbarkeitsabgabe und Grundbucheintragungsgebühr. Auch die Streichung der Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung gehört angegangen“, fasst Reisenzahn zusammen.
Weiters gehören Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung steuerlich erleichtert, damit die Niedrigzinsphase voll genutzt werden kann.
Prodinger Beratungsgruppe
Als führende Wirtschaftsberatung unterstützt die PRODINGER BERATUNGSGRUPPE ihre Kunden in den Geschäftsfeldern Steuerberatung, Unternehmensberatung, Tourismusmarketing und Tourismusberatung. Die Firmengruppe hat Spezialisten in den Branchen Tourismus, Bau- und Baunebengewerbe, Immobilienwirtschaft, freiberufliche Tätigkeiten, Handel, Gewerbe und Dienstleistung. Die Beratungsgruppe hat Standorte in Bad Hofgastein, Bozen, Innsbruck, Lech am Arlberg, Linz, Mittersill, München, Saalfelden, Salzburg, St. Johann im Pongau, Velden, Wien und Zell am See.
Die Netzwerkgruppe betreut aktuell mehr als 6.000 Kunden, davon über 500 Hotelbetriebe, 30 Destinationen und 40 Bergbahnen. Derzeit sind 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 13 Standorten tätig.
Die PRODINGER BERATUNGSGRUPPE ist Mitglied in mehreren Netzwerken. Die Prodinger Steuerberatung ist unabhängiges Mitglied der GGI Geneva Group International.
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