Sicherheitsschule ist ein abgestimmtes Projekt der Bundesregierung
Wien (OTS) – Für das Verteidigungsministerium sind die Einwände aus dem Finanzministerium (BMF) zum Regierungsvorhaben der Sicherheitsschule nicht nachvollziehbar. Das Regierungsprogramm 2017 bis 2022 sieht den Erhalt des mittlerweile geschlossenen Militärrealgymnasiums vor.
Da ein Weiterbetrieb in der veralteten Infrastruktur am Campus der Militärakademie in Wiener Neustadt nicht mehr möglich war, entschied sich die Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 5.01.2018, „einen neuen Standort festzulegen und Vorkehrungen für die personellen und materiellen Ressourcen des Betriebs, einschließlich des Internats, zu treffen“. Weiters wird im Ministerratsbeschluss festgehalten: „Die Zielsetzung liegt in der Schaffung fundierter Ausbildungszweige für den Sicherheitssektor.
In Umsetzung dieser Regierungsabsicht erfolgte am 26.11.2018 die Unterzeichnung des Ressortübereinkommens zwischen dem Verteidigungsministerium (BMLV) und dem Bildungsministerium (BMBWF), mit dem Inhalt, eine Sicherheitsschule auf Basis einer Handelsakademie in Wiener Neustadt aufzubauen.
Die Entscheidung fiel auch deshalb für den Standort im Umfeld der Militärakademie, da am dortigen Campus für das zentrale Ausbildungsgebiet „Sport“ die entsprechenden Anlagen (Fitnessraum, Hindernisbahn, Freibad, Freilandlaufstrecke, …) vorhanden sind. Für Schüler, denen ein tägliches Pendeln nicht zugemutet werden kann, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Unterbringung und Betreuung im Internat zu nützen.
Das Angebot der Internatsunterbringung ist auch ein wesentlicher Grund für den hohen Zuspruch zu diesem innovativen Schultyp: für 50 freie Plätze sind 85 Anmeldungen zu verzeichnen. Der seitens des BMF erwähnte Bedarfsmangel kann daher im Verteidigungsministerium nicht nachvollzogen werden. Auf die Absolventen warten sehr gute Jobaussichten im Bereich Bundesheer, Polizei, Justiz sowie im wachsenden Bereich privater Sicherheitsfirmen.
Auch der Vorwurf des zu großzügigen Raumangebots an die Schüler ist nicht schlüssig. Die Richtlinien des BMBWF sehen für eine zweizügig geführte Handelsakademie eine Nutzfläche von 2.700 Quadratmeter vor, das vom BMLV vorgelegte Raumprogramm weist eine Nutzfläche von lediglich 2.300 Quadratmeter auf.
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