Einladung zur Pressekonferenz: GLOBAL 2000 kämpft mit Rechtsmitteln für die Bienen
Wien (OTS) – Die Bienenkiller sind wieder da. Erst im April 2018 verboten, wurden drei der Neonicotinoide wieder zugelassen. Die Hintertür wurde über eine „Notfallzulassung“ aufgestoßen, übrig bleibt die Gefahr für Mensch und Natur. GLOBAL 2000 kämpft jetzt mit Rechtsmitteln gegen diese Umgehung des Verbots von Neonicotinoiden an und hat eine Beschwerde beim zuständigen Bundesamt für Ernährungssicherheit eingebracht.
Im Rahmen der Pressekonferenz legen wir dar:
- weshalb diese Umgehung unserer Ansicht nach eine missbräuchliche und unrechtmäßige Anwendung einer gesetzlichen Ausnahmeregelung ist und auch gegen Europäischen Recht verstößt
- weshalb „Notfallzulassungen“ auch in der ökologischen Produktion eine Rolle spielen
- weshalb eine „Notfallzulassung“ von Goldor Bait (Wirkstoff Fipronil), wie sie aktuell von österreichischen Erdäpfelbauern ins Gespräch gebracht wird, rechtlich ebenfalls nicht gedeckt wäre
- wie die Behörde eine rechtliche Klärung dieser Fragen zu blockieren scheint
- warum die Gerichte nur noch bis Ende Mai Zeit haben die Frage
der Rechtmäßigkeit der Zulassung von Neonicotinoden zu beantworten
Datum & Uhrzeit: Dienstag, 30. April, 09:30 Uhr
Ort: Cafe Landtmann (Löwelzimmer), Universitätsring 4, 1010 Wien
Am Podium begrüßen Sie:
- Dr. Helmut Burtscher-Schaden: Umweltchemiker, GLOBAL 2000
- Mag. Gregor Schamschula: Jurist und Experte für Umweltrecht, Ökobüro
Wir freuen uns auf Ihr Kommen & bitten um kurze Anmeldung!
Einladung zur Pressekonferenz: GLOBAL 2000 kämpft mit Rechtsmitteln
für die Bienen
Wien, am 25. April 2019 – Die Bienenkiller sind wieder da. Erst im
April 2018 verboten, wurden drei der Neonicotinoide wieder
zugelassen. Die Hintertür wurde über eine „Notfallzulassung“
aufgestoßen, übrig bleibt die Gefahr für Mensch und Natur. GLOBAL
2000 kämpft jetzt mit Rechtsmitteln gegen diese Umgehung des Verbots
von Neonicotinoiden an und hat eine Beschwerde beim zuständigen
Bundesamt für Ernährungssicherheit eingebracht.
Im Rahmen der Pressekonferenz legen wir dar:
• weshalb diese Umgehung unserer Ansicht nach eine
missbräuchliche und unrechtmäßige Anwendung einer gesetzlichen
Ausnahmeregelung ist und auch gegen Europäischen Recht verstößt
• weshalb „Notfallzulassungen“ auch in der ökologischen
Produktion eine Rolle spielen
• weshalb eine „Notfallzulassung“ von Goldor Bait (Wirkstoff
Fipronil), wie sie aktuell von österreichischen Erdäpfelbauern ins
Gespräch gebracht wird, rechtlich ebenfalls nicht gedeckt wäre
• wie die Behörde eine rechtliche Klärung dieser Fragen zu
blockieren scheint
• warum die Gerichte nur noch bis Ende Mai Zeit haben die Frage
der Rechtmäßigkeit der Zulassung von Neonicotinoden zu beantworte
Datum: 30.4.2019, 09:30 – 10:30 Uhr
Ort: Cafe Landtmann Löwelzimmer
Universitätsring 4, 1010 Wien
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