StVO-Novelle bringt klare Regeln für E-Scooter
Wien (PK) – Für E-Scooter werden künftig österreichweit die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder. Das heißt, dass Radwege benutzt werden müssen und Gehsteige und Gehwege in der Regel tabu sind. Der Nationalrat billigte heute einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer. Der Beschluss des Nationalrats fiel mehrheitlich. Die SPÖ nützte die Gelegenheit, nochmals mit Nachdruck verpflichtende Abbiegeassistenzsysteme für Lkw einzufordern.
Einstimmig passierten die Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes sowie das Protokoll zur Änderung des EU-US-Luftverkehrsabkommens den Nationalrat. Die Novelle des Mautgesetzes soll dabei günstigere Mauttarife für umweltfreundliche Lkw mit reinem Elektro- bzw. Wasserstoffantrieb bringen und das Eintreiben einer Ersatzmaut erleichtern. Ausdrücklich klargestellt wird, dass der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ bei Mautprellerei nicht gilt.
Eigene Mautklasse für Lkw mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb
Ziel der einstimmig beschlossenen Novellierung des Bundesstraßen-Mautgesetzes ist es zum einen, umweltfreundliche Lkw mit reinem Elektroantrieb bzw. reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb zu fördern. Für sie wird ab 2020 ein eigener Tarif für die fahrleistungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen gelten. Bislang waren die betreffenden Fahrzeuge in einer gemeinsamen Tarifgruppe mit Lkw der niedrigsten EURO-Emissionsklassen.
Zum anderen wollen die Abgeordneten mit der Novelle Mautprellerei effektiver entgegenwirken und Bürokratie reduzieren. So sind die Mautaufsichtsorgane künftig auch befugt, eine Ersatzmaut einzuheben. Sie können damit auch AutofahrerInnen zur Kasse bitten, die Wochen oder Monate zuvor von einer Überwachungskamera ohne gültige Vignette ertappt wurden und die geforderte Ersatzmaut zwischenzeitlich noch nicht bezahlt haben.
Im Gesetz wird außerdem ausdrücklich klargestellt, dass der 2018 im Verwaltungsstrafrecht eingeführte Grundsatz „Beraten statt Strafen“ für MautsünderInnen nicht gilt. Begründet wird das nicht nur mit der relativ hohen Strafdrohung für Mautprellerei, woraus sich ergibt, dass es sich um keine geringfügige Verwaltungsübertretung handelt, sondern auch mit der ansonsten fehlenden präventiven Wirkung und dem drohenden hohen Verwaltungsaufwand. Auch die Rückforderbarkeit einer ordnungsgemäß gezahlten Ersatzmaut wird mit der Novelle dezidiert ausgeschlossen. Kraftfahrzeuge mit drei Rädern werden künftig als einspurige Kraftfahrzeuge qualifiziert und müssen daher weniger Jahresmaut zahlen.
Um Bürokratie zu reduzieren, sieht der Gesetzentwurf unter anderem einen automatischen Abgleich von Verdachtsfällen auf Mautprellerei mit in der Vergangenheit durchgeführten manuellen Zuordnungen vor. Zudem können die zuständigen Behörden die ASFINAG mit der Bestellung und Vereidigung von Mautaufsichtsorganen betrauen.
SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum Mautgesetz an, da sie eine Reihe von begrüßenswerten Regeln enthalte. Walter Bacher (SPÖ) führte aus, seine Fraktion bewerte es als positiv, dass nun klare Verbesserungen beim Datenschutz für sensible personenbezogene Daten erreicht wurden. Die Novelle begünstige zudem umweltfreundliche Lkw.
NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff sah ebenfalls Vorteile in der Novelle. Allerdings sei bedauerlich, dass für die digitale Vignette noch immer keine Regelung gefunden wurde, dass diese auf jeden Fall sofort benutzt werden kann. Es sei nicht zeitgemäß, wenn man nach wie vor 14 Tage warten müsse, bis eine online gekaufte digitale Vignette Gültigkeit erlange.
Franz Hörl (ÖVP) sah die tarifliche Förderung von CO2-freien Fahrzeugen als wichtiges Zeichen einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik. Die Durchsetzung dekarbonisierter Antriebssystem sei jedoch eine sehr langwierige Angelegenheit. Er würde sich beispielsweise einen Wasserstoffantrieb auch für die Zillertalbahn wünschen, um dem Ziel näherzukommen, CO2-neutrale Mobilität für eines der tourismusintensivsten Alpentäler umzusetzen. Derzeit gebe es aber noch eine Reihe von bürokratischen Hürden für den Probebetrieb, sagte Hörl. Er hoffe daher auf die Unterstützung des Verkehrsministers, da es darum gehe, innovative Technologie für Österreich zu sichern.
Mautprellerei ausländischer Fahrzeuge konnte bisher kaum verfolgt werden, sagte Christian Pewny (FPÖ). Nun werde es jedoch möglich, auch Wochen später von FahrzeuglenkerInnen eine Ersatzmaut einzuheben. Ebenso zu begrüßen seien die günstigeren Tarife für wasserstoffbetriebene Lkw, was im Sinne des Umweltschutzes sei. Günther Kumpitsch (FPÖ) hob ebenfalls die Maßnahmen im Sinne des Umweltschutzes hervor. Der Zugang des Verkehrsministers beweise, dass man umweltfreundlichen Verkehr ohne neue Steuern und Verbote, sondern mittels Anreizelementen fördern könne. Auch Maximilian Linder (FPÖ) zeigte sich erfreut über die Novelle, die umweltfreundlichen Verkehr durch günstige Tarife fördere und zudem der Mautprellerei einen effektiven Riegel vorschiebe. Allerdings sei es notwendig, auch gegen die Mautflucht vorzugehen, die beispielsweise für seine Heimatgemeinde in Kärnten ein ernstes Problem darstelle.
Neue Bestimmungen für Trendsportgeräte und berittene Polizei
Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird mit der 31. StVO-Novelle ein neuer §88b „Rollerfahren“ in der Straßenverkehrsordnung eingefügt. Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- oder Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-LenkerInnen auch dazu, alle für RadfahrerInnen geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten. Darunter fällt etwa das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend. Allerdings können einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigegeben werden. In diesem Fall gilt Schrittgeschwindigkeit.
Festgeschrieben wird darüber hinaus, dass Reitverbote für die berittene Polizei nicht gelten und die „Blaulichtsteuer“ entfällt, wenn ein Pferd der berittenen Polizei in einen Unfall verwickelt wird. Künftig können außerdem auch Leichenwagen die Rettungsgasse benutzen.
Die aktuelle StVO-Novelle stelle leider eine vertane Chance dar, sagte Alois Stöger (SPÖ). Der Verkehrsminister habe es unterlassen, darin die versprochenen Verbesserungen im Sinne der Verkehrssicherheit vorzunehmen, insbesondere verpflichtende Abbiegeassistenzsysteme für Lkw. In einem Entschließungsantrag forderte Stöger die Möglichkeit für Gemeinden, für Lkw ohne solche Systeme Abbiegeverbote zu erlassen. Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit.
Melanie Erasim (SPÖ) stellte fest, einzelne Regelungen der StVO seien durchaus sinnvoll. Sie bezweifle jedoch, dass die Regeln für E-Scooter praxistauglich seien. Die Einbeziehung der berittenen Polizei in die StVO sei einer der wesentlichen Gründe für die Ablehnung der Novelle seitens der SPÖ. Auch sei die Verzögerung bei der Einführung verpflichtender Abbiegeassistenten für Lkw durch nichts zu rechtfertigen, sagte Erasim.
Dieser Kritik schloss sich auch Maximilian Unterrainer (SPÖ) an. Er könne nicht nachvollziehen, warum diese wichtige Maßnahme noch immer nicht umgesetzt wurde. Hier gehe es um mehr Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem für Kinder. Robert Laimer (SPÖ) nannte die berittene Polizei ein „Steckenpferd des Innenministers“, das in der StVO nun berücksichtigt werde, während wichtige Maßnahmen für die Verkehrssicherheit wie Abbiegeassistenten sich darin nicht finden. Daran zeigten sich die fragwürdigen Prioritäten der Bundesregierung, sagte Laimer.
ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger hob hervor, dass für die immer populärer werdenden E-Scooter nun die gleichen Spielregeln gelten werden wie für Fahrräder. Besonders wichtig sei das in Hinblick auf die Benützung von Gehsteigen. Damit sorge man dafür, dass E-Scooter künftig nicht behindernd auf Gehsteigen abgestellt werden dürfen. Auch die Berücksichtigung von Ladetätigkeiten von Lastenfahrrädern sei ein Beitrag zu moderner urbaner Mobilität.
Johann Singer (ÖVP) hob an der Novelle unter anderem die besonderen Bestimmungen für die Verwendung von E-Scootern im ländlichen Raum hervor sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Franz Leonhard Eßl (ÖVP) begrüßte es, dass die StVO-Novelle notwendige Begriffsklärungen und Entbürokratisierungsschritte enthält. Die E-Scooter stellten eine große Herausforderung für die Verkehrssicherheit dar, hier habe der Verkehrsminister rasch gehandelt und einfach zu handhabende Regeln festgelegt.
Auch Christian Pewny (FPÖ) hielt es für positiv, E-Roller strikteren Regelungen zu unterwerfen.
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sagte, auch seine Fraktion stimme der StVO-Novelle zu, sehe aber noch die Notwendigkeit einzelner Nachschärfungen. Er hoffe, dass diese bald erfolgen.
Verkehrsminister Hofer kündigt neue Bestimmungen für Abbiegeassistenten an
E-Scooter hätten besonders in Wien das Stadtbild in kurzer Zeit verändert, sagte Verkehrsminister Norbert Hofer. Daher sei es notwendig geworden, für sie eindeutige Spielregeln für die Teilnahme am Verkehr zu schaffen. Die Gleichstellung mit dem Fahrrad war dabei aus Sicht aller ExpertInnen die praktikabelste Lösung. Die Entlastung von dekarbonisierten Fahrzeugen stelle eine wichtige Maßnahme in Hinblick auf die Zukunft des Verkehrs dar, zeigte sich der Verkehrsminister überzeugt. Das Gesetz eröffne nun auch neue Möglichkeiten für die Mautbehörden, gegen Mautpreller vorzugehen. In Hinblick auf Abbiegeassistentenzsysteme für Lkw kündigte er an, dass bereits kommenden Montag eine weitere StVO-Novelle in Begutachtung gehen werde, die bereits weitreichende Bestimmungen dazu enthalte.
Nationalrat genehmigt Protokoll zum EU-US-Luftverkehrsabkommen
Im Jahr 2007 haben die EU und die USA ein umfassendes Luftverkehrsabkommen abgeschlossen, mit dem der Luftverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der USA liberalisiert wurde. Nachfolgende Verhandlungen haben zu einer Ergänzung bzw. Adaptierung einzelner Vertragsartikel geführt. Zu diesem Zweck wurde 2010 ein Protokoll unterzeichnet. Da dieses nicht nur Kompetenzen der EU, sondern auch der einzelnen EU-Mitgliedstaaten berührt, muss es auch von Österreich ratifiziert werden.
Gemäß den Erläuterungen baut das Protokoll auf dem ersten Abkommen auf und schafft zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen und einen weiteren Marktzugang. Zudem wird der Umwelt-Artikel neu gefasst und ein Artikel zur „sozialen Dimension“ in das Abkommen eingefügt. Darin wird etwa ausdrücklich festgehalten, dass das Abkommen arbeitsrechtliche Normen nicht gefährdet. Auch sollen Auswirkungen des Abkommens im sozialen Bereich im Auge behalten werden. Erweiterte Möglichkeiten zur Zusammenarbeit gibt es weiter im Regelungsbereich. Das Abkommen wurde ohne Debatte einhellig genehmigt. (Fortsetzung Nationalrat) sox
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