Annahme des öffentlichen Kaufangebots der EXACOMPTA SAS; Resultate der Generalversammlung der Biella-Neher Holding AG
- Andienung von total 92.47% der Namenaktien der
Biella-Neher
Holding AG (Biella). - Zustandekommen des öffentlichen Kaufangebots der EXACOMPTA SAS (Exacompta), wobei der Vollzug desselben unter Vorbehalt der Erfüllung sämtlicher weiteren Bedingungen steht.
- Nachfrist für die Andienung läuft vom 17. April 2019 bis 8. Mai 2019, 16:00 Uhr MESZ.
- Annahme der Anträge des Verwaltungsrats anlässlich der Generalversammlung der Biella vom 16. April 2019.
Mit Medienmitteilung vom 14. März 2019 haben Exacompta und Biella gemeinsam bekannt, dass die beiden Unternehmen eine Transaktionsvereinbarung unterzeichnet haben, gemäss welcher Exacompta ein öffentliches Kaufangebot für alle ausstehenden und sich im Publikum befindenden Namenaktien von Biella zu einem Preis von CHF 4’607.- in bar pro Aktie unterbreitet hat.
Die Angebotsfrist ist am 12. April 2019 abgelaufen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind der Exacompta 39.78% der sich im Publikum befindenden Aktien der Biella angedient worden. Zusammen mit den Aktien der Ankeraktionäre, i.e. EGS Beteiligungen AG, nebag ag und Neher Holding AG (insgesamt 52.69% der Biella Aktien), welche mit der Exacompta einen bedingten Aktienkaufvertrag unterzeichnet haben, ergibt dies eine totale Annahmequote von 92.47%. Damit ist die Angebotsbedingung (a) gemäss Ziffer A.5.a) des Angebotsprospekts (Mindestannahmequote) erfüllt, das Angebot somit zustande gekommen. Der Vollzug des Angebots ist weiterhin abhängig von der Erfüllung sämtlicher anderen Angebotsbedingungen – oder dem Verzicht darauf seitens Exacompta.
Aufgrund des Zustandekommens beginnt am 17. April 2019 die Nachfrist gemäss Ziffer A.4 des Angebotsprospekts, innerhalb welcher die Aktionäre und Aktionärinnen von Biella, die ihre Aktien bis anhin nicht angedient haben, noch andienen können. Die Nachfrist endet am 8. Mai 2019, 16:00 Uhr MESZ.
Exacompta zeigt sich zufrieden mit dem Zwischenresultat und bleibt zuversichtlich, dass weitere Aktionäre von Biella die Vorteile einer Annahme des Angebots erkennen und demzufolge während der Nachfrist ihre Biella-Aktien in das öffentliche Kaufangebot andienen werden. Der Verwaltungsrat von Biella unterstützt das öffentliche Kaufangebot von Exacompta weiterhin und empfiehlt den Aktionären und Aktionärinnen, ihre Biella Aktien innerhalb der Nachfrist anzudienen.
Am 16. April 2019 fand die 119. Generalversammlung der Biella am Sitz der Gesellschaft in Brügg/Biel statt. Alle Traktanden, auch jene, welche Bedingung des Angebots von Exacompta bilden, wurden im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates gutgeheissen.
Diese Medienmitteilung sowie weitere Informationen zu Biella und zu Exacompta finden Sie auf den Webseiten www.biellagroup.com und www.biellagroup.com/uebernahmeangebot sowie www.exacomptaclairefontaine.com.
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Diese Medienmitteilung dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das öffentliche Kaufangebot in Bezug auf sämtliche sich im Publikum befindenden Aktien der Biella-Neher Holding AG erfolgt ausschliesslich durch und auf Basis des veröffentlichten Angebotsprospekts. Eine Entscheidung hinsichtlich der Annahme des öffentlichen Angebots sollte nur auf der Grundlage des Angebotsprospekts erfolgen.
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