Ausländische Saisoniers für den Tourismus und die Land- und Forstwirtschaft
Wien (OTS/BMASGK) – Rechtzeitig vor der kommenden Sommersaison im Tourismus wird Bundesministerin Hartinger-Klein Kontingente für die Beschäftigung von Saisoniers aus Drittstaaten genehmigen. Der Verordnungsentwurf geht heute in eine kurze Begutachtung.****
„Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Bedarf an zusätzlichen Saisonarbeitskräften auch innerhalb der Saisonen starken Schwankungen unterliegt und in den Saisonspitzen deutlich höher ist als in der Nebensaison. Mit der neuen Verordnung soll erstmals der Gesamtbedarf an ausländischen Saisoniers sowohl im Tourismus als auch in der Land- und Forstwirtschaft während des gesamte Jahres 2019 abgedeckt werden“, betont Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein.
Für den Tourismus stehen 1.263 Kontingentplätze zur Verfügung, das Kontingent für die Land- und Forstwirtschaft beträgt 2.727. Zusätzlich gibt es 288 weitere Plätze für Erntehelfer.
Anders als bisher dürfen diese Grundkontingente in den Monaten der Saisonspitzen um bis zu 20% überschritten werden, nachdem in den Monaten der Nebensaison erwiesenermaßen weniger Saisonarbeitskräfte benötigt werden. Das neue Modell ist somit deutlich flexibler als das bisherige, stellt aber gleichzeitig sicher, das im Jahresdurchschnitt nicht mehr Saisoniers als bisher zugelassen werden. Die heuer für die Landwirtschaft und den Tourismus (Wintersaison) bereits erteilten Bewilligungen werden beim Jahresdurchschnitt mitberücksichtigt. Der Großteil der Saisoniers kommt aus Bosnien-Herzegowina, der Ukraine und Serbien.
Weiterhin gilt, dass zusätzliche Saisoniers aus Drittstaaten nur dann bewilligt werden, wenn die Saisonstelle nicht mit arbeitslos vorgemerkten inländischen oder integrierten ausländischen Arbeitskräften besetzt werden kann. Die Arbeitsministerin erinnert hier vor allem an das große Potential der über 33.000 vorgemerkten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die für eine Saisonbeschäftigung in Betracht kommen. Viele von Ihnen beziehen Mindestsicherung oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
„Vor einer Neuzulassung von Saisoniers sind diese Personen vorrangig in Beschäftigung zu bringen, um ihnen eine Existenzsicherung aus eigenen Einkünften zu ermöglichen und die Sozialbudgets zu entlasten. Ich appelliere daher an die Bereitschaft der Betriebe, diese Arbeitskräfte verstärkt zu nutzen“, so Hartinger-Klein.
„Die neue Saisonierskontingent-Verordnung ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung um die betroffenen Branchen direkt zu entlasten. Im Unterschied zu bisher, gibt es nicht mehr verschiedene Verordnungen zu Winter- und Sommerkontingenten, sondern alle drei bestehenden Verordnungen werden erstmals zusammengeführt. Zudem werden alle Kontingente um 4,5 Prozent erhöht und damit bekommen die Betriebe erstmals Planungssicherheit für ein ganzes Jahr“, freut sich Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger über die neue Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und ergänzt: „Danke an meine Kollegin Bundesministerin Beate Hartinger-Klein für die Zusammenarbeit beim Zustandebringen dieser Verordnung. Sie wird eine spürbare Entlastung für die Land- und Forstwirtschaft und den Tourismus bringen.“
„Die neue Verordnung sieht vor, dass wir nicht mehr auf den Monatsstichtag abzielen, sondern auf einen Jahresstichtag. Damit können Kontingente in auslastungsstarken Monaten, um bis zu 20 Prozent überzogen werden aber im Gegenzug müssen sie in auslastungsschwachen Monaten reduziert werden. Diese Maßnahme bringt eine notwendige und schon lange geforderte Flexibilität für die Betriebe“, erklärt Köstinger.(schluss)
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